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Kompetenzüberschreitung (ultra vires)

Öffentliches Recht

Eine Kompetenzüberschreitung (ultra vires) liegt vor, wenn ein Hoheitsträger oder ein Organ außerhalb der ihm durch Verfassung, Gesetz oder Satzung zugewiesenen sachlichen, örtlichen oder instanziellen Zuständigkeit handelt und damit die Grenzen seiner Ermächtigung überschreitet. Die so erlassene Maßnahme ist mangels Verbandskompetenz bzw. Organkompetenz rechtswidrig und kann zur Nichtigkeit oder Aufhebbarkeit des Handelns führen.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die Zuständigkeit, die in Anspruch genommen wird, rechtlich zugewiesen ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Der Rat einer Gemeinde beschließt eine Resolution, mit der er die Bundesregierung auffordert, ein bestimmtes Handelsabkommen mit einem anderen Kontinent nicht zu unterzeichnen. 2Das Abkommen hat keine besonderen Auswirkungen auf die Gemeinde.

Trifft „Kompetenzüberschreitung (ultra vires)“ hier zu?

„Kompetenzüberschreitung (ultra vires)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln eines Hoheitsträgers oder Organs
    Der Gemeinderat ist ein Organ eines Hoheitsträgers.
    erfüllt
  2. 2
    Außerhalb der zugewiesenen Zuständigkeit
    Allgemeine Außenpolitik ohne örtlichen Bezug gehört nicht zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.
    erfüllt
BFall B

1Der Rat einer Gemeinde beschließt den Bau eines Spielplatzes auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Ortszentrum und stellt dafür Geld im Haushalt bereit.

Trifft „Kompetenzüberschreitung (ultra vires)“ hier zu?

„Kompetenzüberschreitung (ultra vires)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Außerhalb der zugewiesenen Zuständigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln eines Hoheitsträgers oder Organs
    Der Gemeinderat ist ein Organ eines Hoheitsträgers.
    erfüllt
  2. 2
    Außerhalb der zugewiesenen Zuständigkeit
    Der Bau eines Spielplatzes ist eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft und liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJede Kompetenzüberschreitung wird ohne Weiteres als zur Nichtigkeit führend behandelt.

RichtigDie Maßnahme ist rechtswidrig; ob sie nichtig oder nur aufhebbar ist, richtet sich nach der Schwere des Fehlers und den einschlägigen Fehlerfolgenregeln.

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