Definitionen
Klammerwirkung
§ 52 StGB · StrafrechtDie Klammerwirkung beschreibt das Phänomen, dass zwei selbstständige Delikte, die für sich genommen in Tatmehrheit (§ 53 StGB) zueinander stehen, durch ein drittes Delikt, das mit jedem von ihnen in Tateinheit (§ 52 StGB) steht, zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 StGB zusammengefasst ("geklammert") werden, sofern das verbindende Delikt nach der Rechtsprechung zumindest annähernd das Gewicht eines der verbundenen Delikte erreicht.
Tateinheit kann über ein drittes Delikt entstehen, ohne dass die beiden anderen Delikte unmittelbar zusammenfallen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara hält Ben eine Stunde lang gegen seinen Willen in einem fensterlosen Zimmer fest und blockiert ständig den einzigen Ausgang. Ben versucht zweimal im Abstand von einer halben Stunde hinauszugehen. Mara entscheidet sich bei jedem Versuch neu, ihn am Arm schmerzhaft zurückzuziehen, wodurch er jeweils einen Bluterguss bekommt und im Zimmer bleibt.
Trifft „Klammerwirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZwei für sich genommen tatmehrheitliche DelikteDie beiden Körperverletzungen beruhen auf getrennten Entschlüssen und stehen ohne das verbindende Delikt in Tatmehrheit.
- 2erfülltTateinheit des dritten Delikts mit beiden DeliktenBeide Körperverletzungen dienen zugleich der Aufrechterhaltung der Freiheitsberaubung und stehen deshalb jeweils mit ihr in Tateinheit.
- 3erfülltHinreichendes Gewicht gegenüber mindestens einem DeliktFreiheitsberaubung und einfache Körperverletzung sind angesichts ihrer gleichen Strafrahmen gleichgewichtig.
Mara hält Ben eine Stunde lang gegen seinen Willen in einem fensterlosen Zimmer fest und blockiert ständig den einzigen Ausgang. 3Bei einem Fluchtversuch zieht sie ihn am Arm schmerzhaft zurück, sodass er einen Bluterguss bekommt und im Zimmer bleibt. 1Eine halbe Stunde nach seiner Freilassung begegnen sich beide zufällig auf der Straße. Mara entscheidet sich jetzt neu, ihn aus Ärger kräftig in den Arm zu kneifen, wodurch ein weiterer schmerzhafter Bluterguss entsteht.
Trifft „Klammerwirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZwei für sich genommen tatmehrheitliche DelikteDie spätere Körperverletzung beruht auf einem neuen Entschluss und ist von der vorherigen Körperverletzung zeitlich getrennt.
- 2fehltTateinheit des dritten Delikts mit beiden DeliktenNur die erste Körperverletzung steht mit der Freiheitsberaubung in Tateinheit; bei der zweiten ist diese bereits beendet.
- 3erfülltHinreichendes Gewicht gegenüber mindestens einem DeliktDie Freiheitsberaubung ist angesichts des gleichen Strafrahmens jedenfalls mit der ersten einfachen Körperverletzung gleichgewichtig.
Typische Fehler
FehlerEine bloße zeitliche Überschneidung des dritten Delikts mit den beiden anderen Delikten wird als ausreichend angesehen.
RichtigDas dritte Delikt muss mit jedem der beiden anderen Delikte in Tateinheit stehen; bloße Gleichzeitigkeit genügt dafür nicht.
FehlerTrotz wirksamer Verbindung werden für die verbundenen Delikte getrennte Einzelstrafen gebildet.
RichtigFür die durch Klammerwirkung zu einer Tat verbundenen Delikte wird eine einheitliche Strafe verhängt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata