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Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

§ 308 BGB · Zivilrecht

Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit betreffen AGB-Klauseln eines in § 308 BGB geregelten Typs, die bei Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Verbotsvoraussetzungen unwirksam sind. Im Unterschied zu § 309 BGB erfordert ihre Anwendung teilweise eine wertende Beurteilung, etwa der Angemessenheit oder Zumutbarkeit. Ist ein Verbotstatbestand erfüllt, besteht keine allgemeine Möglichkeit, die Klausel durch besondere Gründe ausnahmsweise zu rechtfertigen.

Merksatz

Ein Wertungsspielraum bei den Voraussetzungen bedeutet keinen Spielraum bei der Unwirksamkeitsfolge.

Wie unterscheiden sich §§ 308 und 309 BGB?Links steht § 308 BGB, rechts § 309 BGB. Der Unterschied liegt bei den Verbotsvoraussetzungen, nicht bei der Unwirksamkeit einer verbotenen Klausel.
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Wertung
Teilweise wertende Konkretisierung der Verbotsvoraussetzungen.
Keine zusätzliche Angemessenheitsprüfung bei erfülltem Verbotstatbestand.
Folge des Verstoßes
Die Klausel ist unwirksam.
Die Klausel ist unwirksam.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Händler verwendet für die Bestellung vorrätiger Wasserkocher ein von ihm für alle Kunden vorformuliertes Formular, über dessen Inhalt nicht verhandelt wird. Eine Privatkundin bestellt damit im Laden einen Wasserkocher für ihren Haushalt. Nach dem Formular bleibt sie sechs Monate an ihre Bestellung gebunden, während der Händler innerhalb dieser Zeit frei über die Annahme entscheiden kann. Besondere Gründe für eine längere Prüfung der Bestellung gibt es nicht.

Trifft „Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit“ hier zu?

„Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    AGB-Klausel
    Der Händler stellt vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
    erfüllt
  2. 2
    Von § 308 BGB erfasster Klauseltyp
    Der Händler behält sich eine Frist für die Annahme der Bestellung vor, die von § 308 Nr. 1 BGB erfasst wird.
    erfüllt
  3. 3
    Jeweilige gesetzliche Verbotsvoraussetzungen erfüllt
    Eine sechsmonatige Annahmefrist ist beim Kauf eines vorrätigen Alltagsgeräts ohne besonderen Prüfungsbedarf unangemessen lang.
    erfüllt
BFall B

Ein Händler verwendet für die Bestellung vorrätiger Wasserkocher 1ein von ihm für alle Kunden vorformuliertes Formular, über dessen Inhalt nicht verhandelt wird. Eine Privatkundin bestellt damit im Laden einen Wasserkocher für ihren Haushalt. Nach dem Formular bleibt sie fünf Minuten an ihre Bestellung gebunden, 2während der Händler innerhalb dieser Zeit frei über die Annahme entscheiden kann. Besondere Gründe für eine längere Prüfung der Bestellung gibt es nicht.

Trifft „Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit“ hier zu?

„Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Jeweilige gesetzliche Verbotsvoraussetzungen erfüllt

An der Definition geprüft

  1. 1
    AGB-Klausel
    Der Händler stellt vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
    erfüllt
  2. 2
    Von § 308 BGB erfasster Klauseltyp
    Auch diese Annahmefrist gehört zu dem von § 308 Nr. 1 BGB erfassten Klauseltyp.
    erfüllt
  3. 3
    Jeweilige gesetzliche Verbotsvoraussetzungen erfüllt
    Die auf fünf Minuten begrenzte Bindung ist unter diesen Umständen weder zu lang noch unbestimmt.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerEine Klausel wird bereits deshalb als wirksam behandelt, weil kein Verbot des § 308 BGB eingreift.

RichtigDas Fehlen eines Verstoßes gegen § 308 BGB schließt eine Unwirksamkeit aus anderen Gründen nicht aus; insbesondere bleibt die allgemeine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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