Definitionen
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
§ 308 BGB · ZivilrechtKlauselverbote mit Wertungsmöglichkeit betreffen AGB-Klauseln eines in § 308 BGB geregelten Typs, die bei Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Verbotsvoraussetzungen unwirksam sind. Im Unterschied zu § 309 BGB erfordert ihre Anwendung teilweise eine wertende Beurteilung, etwa der Angemessenheit oder Zumutbarkeit. Ist ein Verbotstatbestand erfüllt, besteht keine allgemeine Möglichkeit, die Klausel durch besondere Gründe ausnahmsweise zu rechtfertigen.
Ein Wertungsspielraum bei den Voraussetzungen bedeutet keinen Spielraum bei der Unwirksamkeitsfolge.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Händler verwendet für die Bestellung vorrätiger Wasserkocher ein von ihm für alle Kunden vorformuliertes Formular, über dessen Inhalt nicht verhandelt wird. Eine Privatkundin bestellt damit im Laden einen Wasserkocher für ihren Haushalt. Nach dem Formular bleibt sie sechs Monate an ihre Bestellung gebunden, während der Händler innerhalb dieser Zeit frei über die Annahme entscheiden kann. Besondere Gründe für eine längere Prüfung der Bestellung gibt es nicht.
Trifft „Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAGB-KlauselDer Händler stellt vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
- 2erfülltVon § 308 BGB erfasster KlauseltypDer Händler behält sich eine Frist für die Annahme der Bestellung vor, die von § 308 Nr. 1 BGB erfasst wird.
- 3erfülltJeweilige gesetzliche Verbotsvoraussetzungen erfülltEine sechsmonatige Annahmefrist ist beim Kauf eines vorrätigen Alltagsgeräts ohne besonderen Prüfungsbedarf unangemessen lang.
Ein Händler verwendet für die Bestellung vorrätiger Wasserkocher 1ein von ihm für alle Kunden vorformuliertes Formular, über dessen Inhalt nicht verhandelt wird. Eine Privatkundin bestellt damit im Laden einen Wasserkocher für ihren Haushalt. Nach dem Formular bleibt sie fünf Minuten an ihre Bestellung gebunden, 2während der Händler innerhalb dieser Zeit frei über die Annahme entscheiden kann. Besondere Gründe für eine längere Prüfung der Bestellung gibt es nicht.
Trifft „Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAGB-KlauselDer Händler stellt vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
- 2erfülltVon § 308 BGB erfasster KlauseltypAuch diese Annahmefrist gehört zu dem von § 308 Nr. 1 BGB erfassten Klauseltyp.
- 3fehltJeweilige gesetzliche Verbotsvoraussetzungen erfülltDie auf fünf Minuten begrenzte Bindung ist unter diesen Umständen weder zu lang noch unbestimmt.
Typische Fehler
FehlerEine Klausel wird bereits deshalb als wirksam behandelt, weil kein Verbot des § 308 BGB eingreift.
RichtigDas Fehlen eines Verstoßes gegen § 308 BGB schließt eine Unwirksamkeit aus anderen Gründen nicht aus; insbesondere bleibt die allgemeine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema