Definitionen
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
§ 309 BGB · ZivilrechtKlauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit sind ein abschließender Katalog von AGB-Klauseln, die im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 309 BGB bei Erfüllung eines gesetzlichen Verbotstatbestands ohne Möglichkeit einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung unwirksam sind, weil der Gesetzgeber ihre Unangemessenheit unwiderleglich vermutet. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt § 309 BGB nicht unmittelbar.
Ein erfülltes Klauselverbot lässt sich im Anwendungsbereich des § 309 BGB nicht durch Interessenabwägung überwinden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Möbelhändler M verkauft Lea einen Tisch für ihre Wohnung. 1Beide vereinbaren die von M für viele Verkäufe vorformulierten Vertragsbedingungen, ohne darüber zu verhandeln. 3Danach darf Lea den Kaufpreis auch dann nicht mit einer eigenen Forderung gegen M verrechnen, wenn M diese Forderung ausdrücklich anerkannt hat.
Trifft „Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemeine GeschäftsbedingungenM stellt für mehrere Verträge vorformulierte Bedingungen, die nicht ausgehandelt werden.
- 2erfülltUnmittelbare Anwendbarkeit des § 309 BGBM verwendet die Bedingungen gegenüber Lea, die den Tisch als Verbraucherin kauft.
- 3erfülltErfüllung eines gesetzlichen VerbotstatbestandsDie Klausel verbietet auch die Aufrechnung mit einer unbestrittenen Forderung und erfüllt damit § 309 Nr. 3 BGB.
2Möbelhändler M nimmt Leas Bestellung eines vorrätigen Tisches für ihre Wohnung entgegen. 1Beide vereinbaren die von M für viele Bestellungen vorformulierten Vertragsbedingungen, ohne darüber zu verhandeln. Danach bleibt Lea sechs Monate an ihre Bestellung gebunden, während M bis zum Ende dieser Zeit über die Annahme entscheiden kann.
Trifft „Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemeine GeschäftsbedingungenM stellt für mehrere Verträge vorformulierte Bedingungen, die nicht ausgehandelt werden.
- 2erfülltUnmittelbare Anwendbarkeit des § 309 BGBM verwendet die Bedingungen gegenüber Lea, die den Tisch als Verbraucherin bestellen möchte.
- 3fehltErfüllung eines gesetzlichen VerbotstatbestandsDie überlange Annahmefrist fällt unter § 308 Nr. 1 BGB, nicht unter einen Verbotstatbestand des § 309 BGB.
Typische Fehler
Fehler§ 309 BGB wird auch bei Verwendung der Bedingungen gegenüber einem Unternehmer unmittelbar angewendet.
RichtigBei Verwendung gegenüber einem Unternehmer ist die unmittelbare Anwendung des § 309 BGB ausgeschlossen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema