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Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

§ 309 BGB · Zivilrecht

Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit sind ein abschließender Katalog von AGB-Klauseln, die im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 309 BGB bei Erfüllung eines gesetzlichen Verbotstatbestands ohne Möglichkeit einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung unwirksam sind, weil der Gesetzgeber ihre Unangemessenheit unwiderleglich vermutet. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt § 309 BGB nicht unmittelbar.

Merksatz

Ein erfülltes Klauselverbot lässt sich im Anwendungsbereich des § 309 BGB nicht durch Interessenabwägung überwinden.

Wann ist eine Klausel unwirksam?§ 309 BGB enthält feste Verbote. § 308 BGB verlangt dagegen die einzelfallbezogene Ausfüllung gesetzlicher Wertungsbegriffe.
§ 309 BGB
§ 308 BGB
Interessenabwägung
Keine zusätzliche Abwägung im Einzelfall
Einzelfallbezogene Bewertung anhand gesetzlicher Wertungsbegriffe
Unwirksamkeit
Folgt unmittelbar aus dem erfüllten Verbotstatbestand
Hängt von der wertenden Prüfung der Klausel ab

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Möbelhändler M verkauft Lea einen Tisch für ihre Wohnung. 1Beide vereinbaren die von M für viele Verkäufe vorformulierten Vertragsbedingungen, ohne darüber zu verhandeln. 3Danach darf Lea den Kaufpreis auch dann nicht mit einer eigenen Forderung gegen M verrechnen, wenn M diese Forderung ausdrücklich anerkannt hat.

Trifft „Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“ hier zu?

„Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    M stellt für mehrere Verträge vorformulierte Bedingungen, die nicht ausgehandelt werden.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Anwendbarkeit des § 309 BGB
    M verwendet die Bedingungen gegenüber Lea, die den Tisch als Verbraucherin kauft.
    erfüllt
  3. 3
    Erfüllung eines gesetzlichen Verbotstatbestands
    Die Klausel verbietet auch die Aufrechnung mit einer unbestrittenen Forderung und erfüllt damit § 309 Nr. 3 BGB.
    erfüllt
BFall B

2Möbelhändler M nimmt Leas Bestellung eines vorrätigen Tisches für ihre Wohnung entgegen. 1Beide vereinbaren die von M für viele Bestellungen vorformulierten Vertragsbedingungen, ohne darüber zu verhandeln. Danach bleibt Lea sechs Monate an ihre Bestellung gebunden, während M bis zum Ende dieser Zeit über die Annahme entscheiden kann.

Trifft „Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“ hier zu?

„Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erfüllung eines gesetzlichen Verbotstatbestands

An der Definition geprüft

  1. 1
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    M stellt für mehrere Verträge vorformulierte Bedingungen, die nicht ausgehandelt werden.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Anwendbarkeit des § 309 BGB
    M verwendet die Bedingungen gegenüber Lea, die den Tisch als Verbraucherin bestellen möchte.
    erfüllt
  3. 3
    Erfüllung eines gesetzlichen Verbotstatbestands
    Die überlange Annahmefrist fällt unter § 308 Nr. 1 BGB, nicht unter einen Verbotstatbestand des § 309 BGB.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

Fehler§ 309 BGB wird auch bei Verwendung der Bedingungen gegenüber einem Unternehmer unmittelbar angewendet.

RichtigBei Verwendung gegenüber einem Unternehmer ist die unmittelbare Anwendung des § 309 BGB ausgeschlossen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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