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Kenntnis der Fremdheit

§ 932 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Kenntnis der Fremdheit liegt vor, wenn der Erwerber weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist; maßgeblich ist dabei das Wissen bei Vollendung des Erwerbstatbestands. Spätere Kenntnis hindert einen bereits abgeschlossenen gutgläubigen Erwerb nicht mehr.

Merksatz

Das Wissen muss das fehlende Eigentum des Veräußerers betreffen, nicht das des Erwerbers.

Wann ist die Kenntnis entscheidend?Die Kenntnis muss bei Vollendung des Erwerbstatbestands bestehen. Später erlangtes Wissen beseitigt einen bereits abgeschlossenen gutgläubigen Erwerb nicht.
  1. Erwerbszeitpunkt
    Erwerbstatbestand vollendet
    Kenntnis zu diesem Zeitpunkt schließt den gutgläubigen Erwerb aus.
  2. Später
    Nachträgliche Kenntnis
    Ein bereits abgeschlossener gutgläubiger Erwerb bleibt bestehen.
  1. Erwerbstatbestand vollendet Kenntnis zu diesem Zeitpunkt schließt den gutgläubigen Erwerb aus.
  2. Nachträgliche Kenntnis Ein bereits abgeschlossener gutgläubiger Erwerb bleibt bestehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea leiht Ben ihre Kamera und verbietet ihm, sie zu verkaufen. 1Carla erfährt von Lea, dass die Kamera Lea gehört und Ben sie nur geliehen hat. 2Danach verkauft Ben die Kamera an Carla; beide vereinbaren, dass die Kamera nun Carla gehören soll, und Ben gibt sie ihr.

Trifft „Kenntnis der Fremdheit“ hier zu?

„Kenntnis der Fremdheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Positives Wissen vom fehlenden Eigentum des Veräußerers
    Carla weiß, dass Lea und nicht Ben Eigentümerin der Kamera ist.
    erfüllt
  2. 2
    Kenntnis bei Vollendung des Erwerbstatbestands
    Carla kennt die Eigentumsverhältnisse bereits vor der Einigung und Übergabe.
    erfüllt
BFall B

Lea leiht Ben ihre Kamera und verbietet ihm, sie zu verkaufen. Ben verkauft die Kamera an Carla, die ihm glaubt, dass er der Eigentümer ist. Beide vereinbaren, dass die Kamera nun Carla gehören soll, und Ben gibt sie ihr. 1Erst am nächsten Tag erfährt Carla von Lea, dass Ben die Kamera nur geliehen hatte und beim Verkauf nicht Eigentümer war.

Trifft „Kenntnis der Fremdheit“ hier zu?

„Kenntnis der Fremdheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kenntnis bei Vollendung des Erwerbstatbestands

An der Definition geprüft

  1. 1
    Positives Wissen vom fehlenden Eigentum des Veräußerers
    Carla erlangt positives Wissen darüber, dass Ben bei der Veräußerung nicht Eigentümer war.
    erfüllt
  2. 2
    Kenntnis bei Vollendung des Erwerbstatbestands
    Bei Einigung und Übergabe hält Carla Ben noch für den Eigentümer; ihr späteres Wissen kommt zu spät.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon das Fürmöglichhalten fremden Eigentums wird als Kenntnis behandelt.

RichtigKenntnis verlangt positives Wissen; bloßes Fürmöglichhalten genügt dafür nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerAls maßgeblicher Zeitpunkt wird stets der Besitzerwerb angesetzt.

RichtigEntscheidend ist die Vollendung des Erwerbstatbestands; sie muss nicht mit dem Besitzerwerb zusammenfallen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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