Definitionen
Kenntnis der Fremdheit
§ 932 Abs. 2 BGB · ZivilrechtKenntnis der Fremdheit liegt vor, wenn der Erwerber weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist; maßgeblich ist dabei das Wissen bei Vollendung des Erwerbstatbestands. Spätere Kenntnis hindert einen bereits abgeschlossenen gutgläubigen Erwerb nicht mehr.
Das Wissen muss das fehlende Eigentum des Veräußerers betreffen, nicht das des Erwerbers.
- ErwerbszeitpunktErwerbstatbestand vollendetKenntnis zu diesem Zeitpunkt schließt den gutgläubigen Erwerb aus.
- SpäterNachträgliche KenntnisEin bereits abgeschlossener gutgläubiger Erwerb bleibt bestehen.
- Erwerbstatbestand vollendet Kenntnis zu diesem Zeitpunkt schließt den gutgläubigen Erwerb aus.
- Nachträgliche Kenntnis Ein bereits abgeschlossener gutgläubiger Erwerb bleibt bestehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea leiht Ben ihre Kamera und verbietet ihm, sie zu verkaufen. 1Carla erfährt von Lea, dass die Kamera Lea gehört und Ben sie nur geliehen hat. 2Danach verkauft Ben die Kamera an Carla; beide vereinbaren, dass die Kamera nun Carla gehören soll, und Ben gibt sie ihr.
Trifft „Kenntnis der Fremdheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPositives Wissen vom fehlenden Eigentum des VeräußerersCarla weiß, dass Lea und nicht Ben Eigentümerin der Kamera ist.
- 2erfülltKenntnis bei Vollendung des ErwerbstatbestandsCarla kennt die Eigentumsverhältnisse bereits vor der Einigung und Übergabe.
Lea leiht Ben ihre Kamera und verbietet ihm, sie zu verkaufen. Ben verkauft die Kamera an Carla, die ihm glaubt, dass er der Eigentümer ist. Beide vereinbaren, dass die Kamera nun Carla gehören soll, und Ben gibt sie ihr. 1Erst am nächsten Tag erfährt Carla von Lea, dass Ben die Kamera nur geliehen hatte und beim Verkauf nicht Eigentümer war.
Trifft „Kenntnis der Fremdheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPositives Wissen vom fehlenden Eigentum des VeräußerersCarla erlangt positives Wissen darüber, dass Ben bei der Veräußerung nicht Eigentümer war.
- 2fehltKenntnis bei Vollendung des ErwerbstatbestandsBei Einigung und Übergabe hält Carla Ben noch für den Eigentümer; ihr späteres Wissen kommt zu spät.
Typische Fehler
FehlerSchon das Fürmöglichhalten fremden Eigentums wird als Kenntnis behandelt.
RichtigKenntnis verlangt positives Wissen; bloßes Fürmöglichhalten genügt dafür nicht.
FehlerAls maßgeblicher Zeitpunkt wird stets der Besitzerwerb angesetzt.
RichtigEntscheidend ist die Vollendung des Erwerbstatbestands; sie muss nicht mit dem Besitzerwerb zusammenfallen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema