Definitionen
Kann-Kaufmann
§ 3 HGB · ZivilrechtKann-Kaufmann ist, wer ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und dessen Eintragung in das Handelsregister freiwillig herbeigeführt hat; mit der Eintragung gilt er als Kaufmann.
Bei Land- und Forstwirten genügt die Betriebsgröße allein nicht für die Kaufmannseigenschaft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna baut auf 600 Hektar Getreide an und beschäftigt dafür 30 Personen. 2Sie beliefert laufend 80 Abnehmer, kauft Saatgut und Dünger bei zahlreichen Lieferanten auf Rechnung und muss Lohnabrechnungen, Lagerbestände und Zahlungstermine koordinieren. 3Auf ihren eigenen Wunsch und Antrag wurde ihr Betrieb in das Handelsregister eingetragen.
Trifft „Kann-Kaufmann“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBetrieb eines land- oder forstwirtschaftlichen UnternehmensDer Anbau von Getreide ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit.
- 2erfülltErforderlichkeit einer kaufmännischen OrganisationDie Vielzahl laufender Geschäftsbeziehungen und Verwaltungsaufgaben verlangt eine kaufmännische Organisation.
- 3erfülltFreiwillig bewirkte HandelsregistereintragungAnna hat die Eintragung aus eigenem Entschluss herbeigeführt.
1Ben baut auf 600 Hektar Getreide an und beschäftigt dafür 30 Personen. 2Er beliefert laufend 80 Abnehmer, kauft Saatgut und Dünger bei zahlreichen Lieferanten auf Rechnung und muss Lohnabrechnungen, Lagerbestände und Zahlungstermine koordinieren. Ben hat keine Eintragung in das Handelsregister beantragt; sein Betrieb ist dort nicht eingetragen.
Trifft „Kann-Kaufmann“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBetrieb eines land- oder forstwirtschaftlichen UnternehmensDer Anbau von Getreide ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit.
- 2erfülltErforderlichkeit einer kaufmännischen OrganisationDie Vielzahl laufender Geschäftsbeziehungen und Verwaltungsaufgaben verlangt eine kaufmännische Organisation.
- 3fehltFreiwillig bewirkte HandelsregistereintragungBen hat keine Eintragung herbeigeführt; die erforderliche Betriebsgröße ersetzt sie nicht.
Typische Fehler
FehlerEin großer landwirtschaftlicher Betrieb wird allein wegen seines Organisationsbedarfs als kaufmännisch eingeordnet.
RichtigBeim Kann-Kaufmann nach § 3 HGB muss zusätzlich die Eintragung erfolgt sein.
FehlerAus der freiwilligen Eintragung wird geschlossen, der Landwirt könne die Firma jederzeit allein auf eigenen Wunsch wieder löschen lassen.
RichtigNach der Eintragung müssen für eine Löschung die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein; der bloße Wunsch genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema