Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen

Innenausgleich

§ 426 BGB · Zivilrecht

Der Innenausgleich bezeichnet die Ansprüche eines Gesamtschuldners gegen die anderen Gesamtschuldner, soweit diese nach der internen Lastenverteilung zur Beteiligung an der gemeinsamen Schuld verpflichtet sind; ohne abweichende Bestimmung gelten gleiche Anteile. Der selbständige Ausgleichsanspruch entsteht bereits mit der Gesamtschuld und ist zunächst auf Mitwirkung an der Befriedigung des Gläubigers oder auf Befreiung, nach einer Zahlung über den eigenen Anteil hinaus auf Erstattung gerichtet. Mit einer solchen Zahlung geht daneben die Gläubigerforderung gegen die anderen Gesamtschuldner im Umfang des Ausgleichsanspruchs auf den Zahlenden über.

Merksatz

Der Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern beginnt nicht erst mit einer Zahlung an den Gläubiger.

Wann entsteht und verändert sich der Anspruch?Schon vor eigener Zahlung besteht ein selbständiger Anspruch. Die Zahlung über den eigenen Anteil verändert sein Ziel und löst zusätzlich den Forderungsübergang aus.
  1. Gesamtschuld entsteht
    Mitwirkung oder Befreiung
    Der selbständige Anspruch besteht bereits und richtet sich zunächst auf Mitwirkung oder Befreiung.
  2. Zahlung über Anteil
    Erstattung und Forderungsübergang
    Für den Mehrbetrag bestehen der Erstattungsanspruch und die gesetzlich übergegangene Forderung nebeneinander.
  1. Mitwirkung oder Befreiung Der selbständige Anspruch besteht bereits und richtet sich zunächst auf Mitwirkung oder Befreiung.
  2. Erstattung und Forderungsübergang Für den Mehrbetrag bestehen der Erstattungsanspruch und die gesetzlich übergegangene Forderung nebeneinander.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna und Ben nehmen gemeinsam einen Kredit über 2.000 Euro auf und vereinbaren mit der Bank, dass jeder für den gesamten Betrag einsteht. 2Intern vereinbaren sie, den Betrag je zur Hälfte zu tragen. Bei Fälligkeit verlangt die Bank die ganzen 2.000 Euro von Anna. Anna hat noch nichts gezahlt und fordert Ben auf, 1.000 Euro an die Bank zu zahlen.

Trifft „Innenausgleich“ hier zu?

„Innenausgleich“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesamtschuldverhältnis
    Anna und Ben schulden der Bank jeweils die gesamte, insgesamt aber nur einmal zu zahlende Kreditsumme.
    erfüllt
  2. 2
    Interne Beteiligungspflicht des anderen Gesamtschuldners
    Ben muss intern 1.000 Euro tragen, sodass Anna schon vor eigener Zahlung seine Mitwirkung durch Zahlung an die Bank verlangen kann.
    erfüllt
BFall B

1Anna und Ben nehmen gemeinsam einen Kredit über 2.000 Euro auf und vereinbaren mit der Bank, dass jeder für den gesamten Betrag einsteht. Intern vereinbaren sie, dass Anna den Betrag allein trägt. Bei Fälligkeit verlangt die Bank die ganzen 2.000 Euro von Anna. Anna hat noch nichts gezahlt und fordert Ben auf, 1.000 Euro an die Bank zu zahlen.

Trifft „Innenausgleich“ hier zu?

„Innenausgleich“ trifft nicht zu.Es fehlt: Interne Beteiligungspflicht des anderen Gesamtschuldners

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesamtschuldverhältnis
    Die Vereinbarung mit der Bank verpflichtet weiterhin beide zur gesamten Kreditsumme.
    erfüllt
  2. 2
    Interne Beteiligungspflicht des anderen Gesamtschuldners
    Wegen Annas alleiniger interner Lastentragung kann sie von Ben keine Beteiligung verlangen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer selbständige Ausgleichsanspruch wird erst mit einer Zahlung über den eigenen Anteil als entstanden angesehen.

RichtigDer Anspruch entsteht bereits mit der Gesamtschuld und kann vor einer Zahlung auf Mitwirkung oder Befreiung gerichtet sein.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie interne Belastung wird stets nach gleichen Anteilen verteilt, ohne abweichende Vereinbarungen oder andere Bestimmungen zu prüfen.

RichtigGleiche Anteile gelten nur, wenn keine abweichende Bestimmung vorliegt.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.