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Innerorganstreit

§ 40 VwGO · Öffentliches Recht

Ein Innerorganstreit ist ein verwaltungsrechtlicher Streit zwischen einem Organ und seinen Teilen oder Mitgliedern oder zwischen Teilen oder Mitgliedern desselben Organs um die Abgrenzung organschaftlicher Rechte und Kompetenzen. Im Kommunalrecht ist er typischerweise im Wege der allgemeinen Leistungsklage oder der Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht auszutragen.

Merksatz

Der gemeinsame Rechtsträger allein genügt nicht; der Konflikt muss innerhalb desselben Organs liegen.

Innerorganstreit oder Interorganstreit?Links bleibt der Konflikt innerhalb eines Organs; rechts stehen sich verschiedene Organe desselben Rechtsträgers gegenüber.
Innerorganstreit
Interorganstreit
Konfliktebene
Konflikt innerhalb eines Organs.
Konflikt zwischen verschiedenen Organen desselben Rechtsträgers.
Beteiligte
Organ und seine Teile oder Mitglieder; auch diese untereinander.
Verschiedene Organe, etwa Rat und Bürgermeister als Verwaltungsleiter.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der Gemeinderat beschließt, dass Ratsmitglied Lea zu einem Tagesordnungspunkt nicht sprechen darf. Lea verlangt vom Rat, zu diesem Punkt in der Sitzung sprechen zu dürfen, und beruft sich auf ihr Rederecht als Ratsmitglied.

Trifft „Innerorganstreit“ hier zu?

„Innerorganstreit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsrechtlicher Streit
    Der Konflikt betrifft die öffentlich-rechtlichen Regeln der Ratsarbeit.
    erfüllt
  2. 2
    Beteiligte innerhalb desselben Organs
    Dem Gemeinderat steht eines seiner eigenen Mitglieder gegenüber.
    erfüllt
  3. 3
    Streit um organschaftliche Rechte und Kompetenzen
    Lea beansprucht ein Recht aus ihrer Stellung als Ratsmitglied.
    erfüllt
BFall B

1Der Gemeinderat verlangt vom Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung Auskunft über ein laufendes Verwaltungsprojekt. Der Bürgermeister lehnt dies ab. 3Der Rat beruft sich auf sein Recht, die Verwaltung zu kontrollieren.

Trifft „Innerorganstreit“ hier zu?

„Innerorganstreit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beteiligte innerhalb desselben Organs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsrechtlicher Streit
    Die Informationsbeziehungen zwischen Rat und Verwaltungsleitung sind verwaltungsrechtlich geregelt.
    erfüllt
  2. 2
    Beteiligte innerhalb desselben Organs
    Rat und Bürgermeister stehen sich hier als verschiedene Organe gegenüber, weil der Bürgermeister als Verwaltungsleiter angesprochen wird.
    fehlt
  3. 3
    Streit um organschaftliche Rechte und Kompetenzen
    Der Rat macht eine Befugnis geltend, die ihm als Gemeindeorgan zusteht.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer kommunale Innerorganstreit wird wegen seines Bezugs zur Gemeindeverfassung als verfassungsrechtliche Streitigkeit eingeordnet.

RichtigDer kommunale Innerorganstreit ist eine verwaltungsrechtliche, keine verfassungsrechtliche Streitigkeit.

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