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Innerbetrieblicher Schadensausgleich

§ 254 BGB analog · Zivilrecht

Der innerbetriebliche Schadensausgleich ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Haftungsprivileg zugunsten des Arbeitnehmers für Schäden, die er in Ausführung einer betrieblich veranlassten Tätigkeit dem Arbeitgeber oder einem Dritten zugefügt hat; es betrifft die Haftungsverteilung im Verhältnis zum Arbeitgeber. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer im Innenverhältnis nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände quotal geteilt, bei grober Fahrlässigkeit haftet er in der Regel und bei Vorsatz stets in vollem Umfang. Gegenüber Dritten beschränken diese Grundsätze die Haftung nicht unmittelbar, können aber einen Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber begründen.

Merksatz

Das betriebliche Schadensrisiko wird im Innenverhältnis nach dem Verschulden verteilt, nicht automatisch dem Arbeitnehmer aufgebürdet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara ist als Arbeitnehmerin in einem Büro angestellt. Auf Anweisung ihres Arbeitgebers trägt sie einen ihm gehörenden Monitor an einen anderen Arbeitsplatz. Dabei rutscht ihr das Gerät versehentlich aus der Hand und der Bildschirm zerbricht.

Trifft „Innerbetrieblicher Schadensausgleich“ hier zu?

„Innerbetrieblicher Schadensausgleich“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Arbeitnehmerstellung
    Mara steht in einem Arbeitsverhältnis.
    erfüllt
  2. 2
    Schädigung des Arbeitgebers oder eines Dritten
    Durch die Beschädigung des Monitors entsteht ihrem Arbeitgeber ein Schaden.
    erfüllt
  3. 3
    Betrieblich veranlasste Tätigkeit
    Der Transport erfolgt zur Erledigung einer vom Arbeitgeber übertragenen Arbeitsaufgabe.
    erfüllt
BFall B

1Mara ist als Arbeitnehmerin in einem Büro angestellt. Am Sonntag fährt sie mit ihrem eigenen Auto zu einer Freundin, um gemeinsam einen Film anzusehen. 2Beim Einparken stößt sie versehentlich gegen ein dort abgestelltes Auto ihres Arbeitgebers und zerkratzt dessen Tür.

Trifft „Innerbetrieblicher Schadensausgleich“ hier zu?

„Innerbetrieblicher Schadensausgleich“ trifft nicht zu.Es fehlt: Betrieblich veranlasste Tätigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Arbeitnehmerstellung
    Mara steht auch während ihrer Freizeit in einem Arbeitsverhältnis.
    erfüllt
  2. 2
    Schädigung des Arbeitgebers oder eines Dritten
    Die Beschädigung seines Autos verursacht dem Arbeitgeber einen Schaden.
    erfüllt
  3. 3
    Betrieblich veranlasste Tätigkeit
    Die Fahrt zum privaten Filmabend dient ausschließlich Maras persönlichen Interessen und keiner betrieblichen Aufgabe.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei grober Fahrlässigkeit wird ausnahmslos die volle Haftung des Arbeitnehmers angenommen.

RichtigVolle Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit nur die Regel; die Umstände des Einzelfalls können eine Haftungsreduzierung rechtfertigen.

Verwechslung

FehlerDie Haftungsbegrenzung wird unmittelbar auf den Ersatzanspruch eines geschädigten Dritten angewendet.

RichtigDas Privileg beschränkt die Außenhaftung nicht unmittelbar; eine Entlastung kann durch einen Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber erfolgen.

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