Definitionen
Innerbetrieblicher Schadensausgleich
§ 254 BGB analog · ZivilrechtDer innerbetriebliche Schadensausgleich ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Haftungsprivileg zugunsten des Arbeitnehmers für Schäden, die er in Ausführung einer betrieblich veranlassten Tätigkeit dem Arbeitgeber oder einem Dritten zugefügt hat; es betrifft die Haftungsverteilung im Verhältnis zum Arbeitgeber. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer im Innenverhältnis nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände quotal geteilt, bei grober Fahrlässigkeit haftet er in der Regel und bei Vorsatz stets in vollem Umfang. Gegenüber Dritten beschränken diese Grundsätze die Haftung nicht unmittelbar, können aber einen Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber begründen.
Das betriebliche Schadensrisiko wird im Innenverhältnis nach dem Verschulden verteilt, nicht automatisch dem Arbeitnehmer aufgebürdet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara ist als Arbeitnehmerin in einem Büro angestellt. Auf Anweisung ihres Arbeitgebers trägt sie einen ihm gehörenden Monitor an einen anderen Arbeitsplatz. Dabei rutscht ihr das Gerät versehentlich aus der Hand und der Bildschirm zerbricht.
Trifft „Innerbetrieblicher Schadensausgleich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitnehmerstellungMara steht in einem Arbeitsverhältnis.
- 2erfülltSchädigung des Arbeitgebers oder eines DrittenDurch die Beschädigung des Monitors entsteht ihrem Arbeitgeber ein Schaden.
- 3erfülltBetrieblich veranlasste TätigkeitDer Transport erfolgt zur Erledigung einer vom Arbeitgeber übertragenen Arbeitsaufgabe.
1Mara ist als Arbeitnehmerin in einem Büro angestellt. Am Sonntag fährt sie mit ihrem eigenen Auto zu einer Freundin, um gemeinsam einen Film anzusehen. 2Beim Einparken stößt sie versehentlich gegen ein dort abgestelltes Auto ihres Arbeitgebers und zerkratzt dessen Tür.
Trifft „Innerbetrieblicher Schadensausgleich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitnehmerstellungMara steht auch während ihrer Freizeit in einem Arbeitsverhältnis.
- 2erfülltSchädigung des Arbeitgebers oder eines DrittenDie Beschädigung seines Autos verursacht dem Arbeitgeber einen Schaden.
- 3fehltBetrieblich veranlasste TätigkeitDie Fahrt zum privaten Filmabend dient ausschließlich Maras persönlichen Interessen und keiner betrieblichen Aufgabe.
Typische Fehler
FehlerBei grober Fahrlässigkeit wird ausnahmslos die volle Haftung des Arbeitnehmers angenommen.
RichtigVolle Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit nur die Regel; die Umstände des Einzelfalls können eine Haftungsreduzierung rechtfertigen.
FehlerDie Haftungsbegrenzung wird unmittelbar auf den Ersatzanspruch eines geschädigten Dritten angewendet.
RichtigDas Privileg beschränkt die Außenhaftung nicht unmittelbar; eine Entlastung kann durch einen Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber erfolgen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema