Definitionen
Inländische Fluchtalternative
Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/1347 · Öffentliches RechtEine inländische Fluchtalternative liegt vor, wenn der Ausländer in einem Teil seines Herkunftslandes vor der drohenden Verfolgung beziehungsweise dem ernsthaften Schaden sicher ist oder dort Zugang zu wirksamem und nicht nur vorübergehendem Schutz davor hat, diesen Landesteil sicher und legal erreichen kann, dort aufgenommen wird und ihm die Niederlassung dort vernünftigerweise zugemutet werden kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Flüchtlingsschutz beziehungsweise subsidiären Schutz, da die Schutzgewährung subsidiär gegenüber dem innerstaatlichen Schutz ist.
Sicherheit allein reicht nicht: Der Zufluchtsort muss erreichbar und eine Niederlassung dort zumutbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine bewaffnete Gruppe bedroht Samir in seiner Heimatregion wegen seiner Religion mit dem Tod, ohne dass die dortige Polizei eingreift; 1in einer entfernten Küstenstadt verhindert die Polizei seit Jahren alle Angriffe dieser Gruppe. 2Samir kann die Küstenstadt mit gültigem Pass auf einem Direktflug erreichen, ohne Gebiete oder Kontrollstellen der Gruppe passieren zu müssen. 3Als Staatsangehöriger darf er dort einreisen und sich dauerhaft aufhalten. 4Der gesunde und alleinstehende Samir hat dort eine feste Arbeitsstelle und kann mit dem Lohn die Miete einer verfügbaren Wohnung sowie seinen übrigen Lebensunterhalt bezahlen.
Trifft „Inländische Fluchtalternative“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSicherheit oder Schutz im HerkunftslandIn der Küstenstadt besteht wirksamer und nicht nur vorübergehender Schutz vor der verfolgenden Gruppe.
- 2erfülltSichere und legale ErreichbarkeitSamir kann mit den erforderlichen Papieren unmittelbar anreisen, ohne sich der verfolgenden Gruppe auszusetzen.
- 3erfülltAufnahme im LandesteilSamir wird als Staatsangehöriger aufgenommen und darf bleiben.
- 4erfülltZumutbare NiederlassungSamir kann unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse dauerhaft wohnen und seinen Lebensunterhalt sichern.
Eine bewaffnete Gruppe bedroht Samir in seiner Heimatregion wegen seiner Religion mit dem Tod, ohne dass die dortige Polizei eingreift; 1in einer entfernten Küstenstadt verhindert die Polizei seit Jahren alle Angriffe dieser Gruppe. Die Stadt hat weder einen Flughafen noch einen Hafen und lässt sich nur über Straßen erreichen, auf denen die Gruppe jeden Reisenden kontrolliert und Samir wegen seiner Religion verschleppen würde. 3Als Staatsangehöriger darf er dort einreisen und sich dauerhaft aufhalten. 4Der gesunde und alleinstehende Samir hat dort eine feste Arbeitsstelle und kann mit dem Lohn die Miete einer verfügbaren Wohnung sowie seinen übrigen Lebensunterhalt bezahlen.
Trifft „Inländische Fluchtalternative“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSicherheit oder Schutz im HerkunftslandIn der Küstenstadt selbst besteht wirksamer und nicht nur vorübergehender Schutz vor der verfolgenden Gruppe.
- 2fehltSichere und legale ErreichbarkeitSamir kann die Stadt nicht erreichen, ohne unterwegs der verfolgenden Gruppe ausgeliefert zu sein.
- 3erfülltAufnahme im LandesteilSeiner Aufnahme und seinem weiteren Aufenthalt stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen.
- 4erfülltZumutbare NiederlassungDie Lebensbedingungen in der Stadt ermöglichen Samir eine zumutbare Niederlassung.
Typische Fehler
FehlerInnerstaatlicher Schutz wird nur beim Flüchtlingsschutz berücksichtigt, beim subsidiären Schutz dagegen für unerheblich gehalten.
RichtigDie Voraussetzungen innerstaatlichen Schutzes gelten entsprechend auch beim subsidiären Schutz.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema