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Inbrandsetzen

§ 306 StGB · Strafrecht

Inbrandsetzen bedeutet, dass ein Tatobjekt derart in Brand gesetzt wird, dass es aus eigener Kraft, d.h. ohne Fortbestehen der Zündquelle, weiterbrennen kann; dabei muss ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Tatobjekts wesentlicher Bestandteil vom Feuer erfasst sein.

Merksatz

Entscheidend ist, ob ein wesentlicher Bestandteil ohne weitere Einwirkung der Zündquelle weiterbrennen kann.

Welche Form der Brandstiftung liegt vor?Die Handlungsformen sind Alternativen: Eigenständiges Brennen wesentlicher Teile ist nur beim Inbrandsetzen erforderlich.
Inbrandsetzen
Zerstören durch Brandlegung
Wesentliche Teile
Ein für die Nutzung wesentlicher Bestandteil muss Feuer gefangen haben.
Auch Rauch und Ruß können den erforderlichen Zerstörungserfolg verursachen.
Selbständiger Brand
Das Feuer muss ohne weitere Einwirkung der Zündquelle fortbestehen können.
Ein eigenständig fortbrennendes Feuer ist nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara entzündet mit einem Gasbrenner einen tragenden Holzbalken einer fremden Scheune. 2Nachdem sie den Brenner ausgeschaltet hat, brennt der Balken weiter.

Trifft „Inbrandsetzen“ hier zu?

„Inbrandsetzen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Feuer an einem für den Gebrauch wesentlichen Bestandteil
    Ein tragender Balken ist für die Nutzung der Scheune wesentlich und hat Feuer gefangen.
    erfüllt
  2. 2
    Fähigkeit zum selbständigen Weiterbrennen ohne Zündquelle
    Der Balken brennt unabhängig vom Gasbrenner.
    erfüllt
BFall B

1Mara hält einen Gasbrenner an einen tragenden Holzbalken einer fremden Scheune, bis das Holz an der Oberfläche brennt. Das Holz brennt nur unter der Hitze des Brenners; nach dessen Abschalten erlischt es sofort.

Trifft „Inbrandsetzen“ hier zu?

„Inbrandsetzen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fähigkeit zum selbständigen Weiterbrennen ohne Zündquelle

An der Definition geprüft

  1. 1
    Feuer an einem für den Gebrauch wesentlichen Bestandteil
    Das Feuer hat mit dem tragenden Balken einen für die Nutzung wesentlichen Gebäudeteil erfasst.
    erfüllt
  2. 2
    Fähigkeit zum selbständigen Weiterbrennen ohne Zündquelle
    Das Holz kann ohne die weitere Hitze des Gasbrenners nicht weiterbrennen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon brennende Möbel werden als Inbrandsetzen des Gebäudes behandelt.

RichtigBeim Gebäude muss ein für dessen bestimmungsgemäße Nutzung wesentlicher Gebäudeteil Feuer gefangen haben.

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nicht geprüft, ob das Feuer nur durch die fortwirkende Zündquelle aufrechterhalten wird.

RichtigDer wesentliche Bestandteil muss auch ohne die Zündquelle weiterbrennen können.

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