Definitionen
In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
§ 1 Abs. 2 HGB · ZivilrechtEin in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang eine geordnete Buchführung, eine planmäßige Geschäftsorganisation sowie eine kaufmännische Übersicht über Vermögenslage und Geschäftsvorgänge erfordert, sodass ohne diese Einrichtungen eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens nicht möglich wäre.
Maßgeblich ist, welche kaufmännische Organisation das Unternehmen benötigt, nicht welche es tatsächlich besitzt.
- 1GewerbebetriebZunächst muss eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
- 2Kaufmännische Einrichtung erforderlichAnschließend wird geprüft, ob das Unternehmen kaufmännische Organisation benötigt.
- 3Betreiber des HandelsgewerbesSchließlich wird bestimmt, welche Person das so eingeordnete Handelsgewerbe betreibt.
- 1Gewerbebetrieb Zunächst muss eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
- 2Kaufmännische Einrichtung erforderlich Anschließend wird geprüft, ob das Unternehmen kaufmännische Organisation benötigt.
- 3Betreiber des Handelsgewerbes Schließlich wird bestimmt, welche Person das so eingeordnete Handelsgewerbe betreibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Händlerin verkauft Haushaltswaren in sechs Filialen. 2Sie beschäftigt 80 Personen und erzielt jährlich zwölf Millionen Euro Umsatz. Sie bezieht 8.000 verschiedene Artikel von 150 Lieferanten aus mehreren Ländern; sowohl beim Einkauf als auch beim Verkauf werden häufig Zahlungen erst Wochen später fällig.
Trifft „In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorliegen eines UnternehmensDer laufende Warenverkauf ist eine unternehmerische Tätigkeit.
- 2erfülltKaufmännische Organisation erforderlichPersonalumfang, Warenvielfalt und umfangreiche Zahlungsabwicklung verlangen eine kaufmännische Organisation.
1Eine Händlerin verkauft zugekaufte Socken an einem kleinen Marktstand. Sie arbeitet allein und erzielt jährlich 15.000 Euro Umsatz mit fünf verschiedenen Artikeln. Sie bezahlt ihre Einkäufe sofort, und auch ihre Kunden zahlen stets direkt beim Kauf.
Trifft „In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorliegen eines UnternehmensAuch der kleine Marktstand ist ein Unternehmen.
- 2fehltKaufmännische Organisation erforderlichDer geringe Umfang und die einfachen Geschäftsabläufe erlauben eine ordnungsgemäße Führung ohne besondere kaufmännische Einrichtungen.
Typische Fehler
FehlerDie Erforderlichkeit kaufmännischer Organisation allein anhand einer starren Umsatzgrenze beurteilen.
RichtigEntscheidend ist eine Gesamtbetrachtung; neben dem Umfang ist auch die Art der Geschäfte zu berücksichtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema