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Imperatives Mandat

Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG · Öffentliches Recht

Das imperative Mandat bezeichnet die rechtliche Bindung eines Mandatsträgers an Weisungen und Aufträge der von ihm Vertretenen, etwa seiner Wähler oder Partei; bei Nichtbefolgung kann ein Mandatsentzug vorgesehen sein. Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist es durch das freie Mandat des Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG ausgeschlossen; sie entscheiden nach ihrem Gewissen ohne rechtliche Bindung an solche Vorgaben.

Merksatz

Entscheidend ist die rechtliche Bindung, nicht die bloße politische Erwartung.

Wie unterscheiden sich die Mandate?Der Unterschied liegt in der rechtlichen Bindung an Vorgaben; im Bundestag gilt das freie Mandat.
Imperatives Mandat
Freies Mandat
Bindung an Weisungen
Rechtlich bindend
Keine rechtliche Bindung
Im Bundestag
Ausgeschlossen
Verfassungsrechtlich gesichert

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Landesregierung entsendet ihre Umweltministerin als Mitglied in den Bundesrat. Für eine bevorstehende Abstimmung gibt die Landesregierung ihr die Weisung, mit Nein zu stimmen.

Trifft „Imperatives Mandat“ hier zu?

„Imperatives Mandat“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mandatsträger
    Die Ministerin nimmt als Bundesratsmitglied ein Mandat wahr.
    erfüllt
  2. 2
    Vorgaben der Vertretenen
    Die entsendende Landesregierung bestimmt die gewünschte Stimmabgabe.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtliche Bindung
    Bundesratsmitglieder sind im Verhältnis zu ihrer Landesregierung an deren Weisungen gebunden.
    erfüllt
BFall B

1Eine Bundestagsabgeordnete erhält 2von einer Gruppe ihrer Wähler die Aufforderung, bei einer bevorstehenden Abstimmung mit Nein zu stimmen. Die Gruppe erklärt ausdrücklich, dass die Abgeordnete selbst über ihre Stimmabgabe entscheiden soll.

Trifft „Imperatives Mandat“ hier zu?

„Imperatives Mandat“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtliche Bindung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mandatsträger
    Die Abgeordnete nimmt ein parlamentarisches Mandat wahr.
    erfüllt
  2. 2
    Vorgaben der Vertretenen
    Die Wähler geben eine bestimmte Stimmabgabe vor.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtliche Bindung
    Die Aufforderung bindet die Bundestagsabgeordnete rechtlich nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Bundestagsabgeordnete soll ihren Sitz verlieren können, weil sie entgegen einer Parteivorgabe abstimmt.

RichtigEine abweichende Stimmabgabe rechtfertigt keinen Mandatsentzug; Parteivorgaben binden Bundestagsabgeordnete rechtlich nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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