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Immunität

Art. 46 Abs. 2 und 3 GG · Öffentliches Recht

Immunität ist der verfassungsrechtlich verankerte Schutz von Abgeordneten vor bestimmten staatlichen Maßnahmen ohne Genehmigung des jeweiligen Parlaments. Für Bundestagsabgeordnete gilt dieser Schutz während ihrer Mandatszeit für strafrechtliche Verfolgung und Verhaftung, andere Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit sowie die Einleitung eines Verfahrens nach Art. 18 GG. Bei strafrechtlicher Verfolgung und Verhaftung entfällt der Genehmigungsvorbehalt, wenn der Bundestagsabgeordnete während der Tat oder am darauffolgenden Tag festgenommen wird.

Merksatz

Immunität schützt grundsätzlich auch bei Taten ohne Bezug zur parlamentarischen Arbeit.

Immunität oder Indemnität?Immunität betrifft die Zulässigkeit staatlicher Maßnahmen während des Mandats. Indemnität schützt bestimmte parlamentarische Handlungen auch danach.
Immunität
Indemnität
Schutzwirkung
Grundsätzlich parlamentarische Genehmigung erforderlich
Äußere Verantwortlichkeit grundsätzlich ausgeschlossen
Erfasste Handlungen
Auch strafbare Handlungen ohne Parlamentsbezug
Abstimmungen und parlamentarische Äußerungen, außer verleumderischen Beleidigungen
Schutzdauer
Während der Mandatszeit
Auch nach dem Mandatsende

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Martin ist derzeit Mitglied des Bundestages. 2Die Staatsanwaltschaft will gegen ihn wegen eines drei Wochen zurückliegenden Fahrraddiebstahls Anklage erheben. 4Wegen dieser Tat wurde er bisher nicht festgenommen. 3Der Bundestag hat die Anklageerhebung nicht genehmigt.

Trifft „Immunität“ hier zu?

„Immunität“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehendes Bundestagsmandat
    Martin besitzt aktuell ein Bundestagsmandat.
    erfüllt
  2. 2
    Erfasste staatliche Maßnahme
    Die beabsichtigte Anklageerhebung ist eine Maßnahme strafrechtlicher Verfolgung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine parlamentarische Genehmigung
    Die parlamentarische Erlaubnis für diese Strafverfolgungsmaßnahme fehlt.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Strafverfolgung oder Verhaftung: keine Festnahme während der Tat oder am Folgetag
    Mangels einer Festnahme greift die Ausnahme vom Genehmigungsvorbehalt nicht.
    erfüllt
BFall B

1Martin ist derzeit Mitglied des Bundestages. Die Polizei nimmt ihn fest, während er aus dem Hof eines Nachbarn ein Fahrrad stiehlt. 2Die Staatsanwaltschaft will wegen dieser Tat Anklage gegen ihn erheben. 3Der Bundestag hat die Anklageerhebung nicht genehmigt.

Trifft „Immunität“ hier zu?

„Immunität“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bei Strafverfolgung oder Verhaftung: keine Festnahme während der Tat oder am Folgetag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehendes Bundestagsmandat
    Martin besitzt aktuell ein Bundestagsmandat.
    erfüllt
  2. 2
    Erfasste staatliche Maßnahme
    Die beabsichtigte Anklageerhebung ist eine Maßnahme strafrechtlicher Verfolgung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine parlamentarische Genehmigung
    Eine parlamentarische Erlaubnis für die Anklageerhebung wurde nicht erteilt.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Strafverfolgung oder Verhaftung: keine Festnahme während der Tat oder am Folgetag
    Die Festnahme während der Tat lässt den Genehmigungsvorbehalt für die Strafverfolgung dieser Tat entfallen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerImmunität wird als Schutz vor jeder behördlichen Maßnahme verstanden.

RichtigNicht jede Behördenmaßnahme ist genehmigungsbedürftig, sondern nur eine vom Schutz erfasste Maßnahme.

Verwechslung

FehlerImmunität wird wie Indemnität als zeitlich unbegrenzter Schutz behandelt.

RichtigImmunität schützt Bundestagsabgeordnete nur während ihrer Mandatszeit.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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