Definitionen
Immunität
Art. 46 Abs. 2 und 3 GG · Öffentliches RechtImmunität ist der verfassungsrechtlich verankerte Schutz von Abgeordneten vor bestimmten staatlichen Maßnahmen ohne Genehmigung des jeweiligen Parlaments. Für Bundestagsabgeordnete gilt dieser Schutz während ihrer Mandatszeit für strafrechtliche Verfolgung und Verhaftung, andere Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit sowie die Einleitung eines Verfahrens nach Art. 18 GG. Bei strafrechtlicher Verfolgung und Verhaftung entfällt der Genehmigungsvorbehalt, wenn der Bundestagsabgeordnete während der Tat oder am darauffolgenden Tag festgenommen wird.
Immunität schützt grundsätzlich auch bei Taten ohne Bezug zur parlamentarischen Arbeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Martin ist derzeit Mitglied des Bundestages. 2Die Staatsanwaltschaft will gegen ihn wegen eines drei Wochen zurückliegenden Fahrraddiebstahls Anklage erheben. 4Wegen dieser Tat wurde er bisher nicht festgenommen. 3Der Bundestag hat die Anklageerhebung nicht genehmigt.
Trifft „Immunität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehendes BundestagsmandatMartin besitzt aktuell ein Bundestagsmandat.
- 2erfülltErfasste staatliche MaßnahmeDie beabsichtigte Anklageerhebung ist eine Maßnahme strafrechtlicher Verfolgung.
- 3erfülltKeine parlamentarische GenehmigungDie parlamentarische Erlaubnis für diese Strafverfolgungsmaßnahme fehlt.
- 4erfülltBei Strafverfolgung oder Verhaftung: keine Festnahme während der Tat oder am FolgetagMangels einer Festnahme greift die Ausnahme vom Genehmigungsvorbehalt nicht.
1Martin ist derzeit Mitglied des Bundestages. Die Polizei nimmt ihn fest, während er aus dem Hof eines Nachbarn ein Fahrrad stiehlt. 2Die Staatsanwaltschaft will wegen dieser Tat Anklage gegen ihn erheben. 3Der Bundestag hat die Anklageerhebung nicht genehmigt.
Trifft „Immunität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehendes BundestagsmandatMartin besitzt aktuell ein Bundestagsmandat.
- 2erfülltErfasste staatliche MaßnahmeDie beabsichtigte Anklageerhebung ist eine Maßnahme strafrechtlicher Verfolgung.
- 3erfülltKeine parlamentarische GenehmigungEine parlamentarische Erlaubnis für die Anklageerhebung wurde nicht erteilt.
- 4fehltBei Strafverfolgung oder Verhaftung: keine Festnahme während der Tat oder am FolgetagDie Festnahme während der Tat lässt den Genehmigungsvorbehalt für die Strafverfolgung dieser Tat entfallen.
Typische Fehler
FehlerImmunität wird als Schutz vor jeder behördlichen Maßnahme verstanden.
RichtigNicht jede Behördenmaßnahme ist genehmigungsbedürftig, sondern nur eine vom Schutz erfasste Maßnahme.
FehlerImmunität wird wie Indemnität als zeitlich unbegrenzter Schutz behandelt.
RichtigImmunität schützt Bundestagsabgeordnete nur während ihrer Mandatszeit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema