Definitionen
Immaterielles Rechtsgut
Öffentliches RechtEin immaterielles Rechtsgut ist ein rechtlich geschütztes Interesse nicht vermögenswerter Art, etwa Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, Würde oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Seine Verletzung kann einen Anspruch auf Unterlassung oder Entschädigung begründen.
Eine mögliche Geldentschädigung ändert nichts am nicht vermögenswerten Charakter des verletzten Rechtsguts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bei einem Polizeieinsatz 1trifft eine Kugel eine unbeteiligte Passantin an der Schulter und 2verursacht eine tiefe Wunde.
Trifft „Immaterielles Rechtsgut“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlich geschütztes InteresseDie körperliche Unversehrtheit der Passantin ist rechtlich geschützt.
- 2erfülltNicht vermögenswerter CharakterDie betroffene körperliche Unversehrtheit ist ein persönliches Interesse ohne Vermögenscharakter.
Bei einem Polizeieinsatz trifft eine Kugel ausschließlich die Tür von Bens geparktem Auto und beschädigt sie. 1Das Auto gehört Ben; kein Mensch wird verletzt.
Trifft „Immaterielles Rechtsgut“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlich geschütztes InteresseBens Eigentum am Auto ist rechtlich geschützt.
- 2fehltNicht vermögenswerter CharakterBetroffen ist allein das Eigentum am Auto und damit ein vermögenswertes Interesse.
Typische Fehler
FehlerGesundheit und körperliche Unversehrtheit werden wegen ihres körperlichen Bezugs als materielle Rechtsgüter eingeordnet.
RichtigAuch Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sind immaterielle Rechtsgüter; entscheidend ist ihr nicht vermögenswerter Charakter.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema