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Immaterielles Rechtsgut

Öffentliches Recht

Ein immaterielles Rechtsgut ist ein rechtlich geschütztes Interesse nicht vermögenswerter Art, etwa Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, Würde oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Seine Verletzung kann einen Anspruch auf Unterlassung oder Entschädigung begründen.

Merksatz

Eine mögliche Geldentschädigung ändert nichts am nicht vermögenswerten Charakter des verletzten Rechtsguts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Bei einem Polizeieinsatz 1trifft eine Kugel eine unbeteiligte Passantin an der Schulter und 2verursacht eine tiefe Wunde.

Trifft „Immaterielles Rechtsgut“ hier zu?

„Immaterielles Rechtsgut“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlich geschütztes Interesse
    Die körperliche Unversehrtheit der Passantin ist rechtlich geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht vermögenswerter Charakter
    Die betroffene körperliche Unversehrtheit ist ein persönliches Interesse ohne Vermögenscharakter.
    erfüllt
BFall B

Bei einem Polizeieinsatz trifft eine Kugel ausschließlich die Tür von Bens geparktem Auto und beschädigt sie. 1Das Auto gehört Ben; kein Mensch wird verletzt.

Trifft „Immaterielles Rechtsgut“ hier zu?

„Immaterielles Rechtsgut“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nicht vermögenswerter Charakter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlich geschütztes Interesse
    Bens Eigentum am Auto ist rechtlich geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht vermögenswerter Charakter
    Betroffen ist allein das Eigentum am Auto und damit ein vermögenswertes Interesse.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerGesundheit und körperliche Unversehrtheit werden wegen ihres körperlichen Bezugs als materielle Rechtsgüter eingeordnet.

RichtigAuch Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sind immaterielle Rechtsgüter; entscheidend ist ihr nicht vermögenswerter Charakter.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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