Definitionen
Im-Stich-Lassen
§ 221 StGB · StrafrechtIm-Stich-Lassen im Sinne des § 221 StGB liegt vor, wenn der Täter einer Person in einer hilflosen Lage, der gegenüber er eine Beistandspflicht hat, die notwendige Hilfe nicht leistet, obwohl er zur Hilfeleistung in der Lage wäre, und dadurch die konkrete Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung begründet oder erhöht.
Auch bei räumlicher Anwesenheit kann das Unterlassen möglicher und geschuldeter Hilfe ein Im-Stich-Lassen sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ben ist während der Öffnungszeit 2als einziger Bademeister für die Sicherheit am Becken zuständig. Er sieht, wie 1eine erwachsene Nichtschwimmerin ausrutscht, ins tiefe Wasser fällt und nur mit Mühe an der Oberfläche bleibt. 4Ben könnte ihr sofort den direkt neben ihm liegenden Rettungsring zuwerfen, 3schaut aber untätig zu. 5Die Frau wird immer schwächer und geht schließlich unter; mit dem Ring hätte sie sich bis zur Bergung über Wasser halten können.
Trifft „Im-Stich-Lassen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHilflose LageDie Frau kann sich ohne fremde Hilfe nicht aus dem tiefen Wasser retten.
- 2erfülltBesondere BeistandspflichtAus der übernommenen Schwimmaufsicht folgt Bens besondere Schutzpflicht gegenüber den Badegästen.
- 3erfülltUnterlassen notwendiger HilfeBen unterlässt die zur Rettung erforderliche Unterstützung.
- 4erfülltMöglichkeit der HilfeleistungBen kann unmittelbar mit dem verfügbaren Rettungsring helfen.
- 5erfülltBegründung oder Erhöhung einer konkreten GefahrDas Ausbleiben der möglichen Rettung erhöht die konkrete Gefahr des Ertrinkens.
Ben ist als Badegast im Schwimmbad und kennt die anderen Gäste nicht. Er sieht, wie 1eine erwachsene Nichtschwimmerin ausrutscht, ins tiefe Wasser fällt und nur mit Mühe an der Oberfläche bleibt. 4Ben könnte ihr sofort den direkt neben ihm liegenden Rettungsring zuwerfen, 3schaut aber untätig zu. 5Die Frau wird immer schwächer und geht schließlich unter; mit dem Ring hätte sie sich bis zur Bergung über Wasser halten können.
Trifft „Im-Stich-Lassen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHilflose LageDie Frau kann sich ohne fremde Hilfe nicht aus dem tiefen Wasser retten.
- 2fehltBesondere BeistandspflichtBen hat gegenüber der fremden Frau keine besondere Schutzpflicht; die allgemeine Hilfeleistungspflicht genügt dafür nicht.
- 3erfülltUnterlassen notwendiger HilfeBen unterlässt die zur Rettung erforderliche Unterstützung.
- 4erfülltMöglichkeit der HilfeleistungBen kann unmittelbar mit dem verfügbaren Rettungsring helfen.
- 5erfülltBegründung oder Erhöhung einer konkreten GefahrDas Ausbleiben der möglichen Rettung erhöht die konkrete Gefahr des Ertrinkens.
Typische Fehler
FehlerDie allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen wird als ausreichende Beistandspflicht angesehen.
RichtigErforderlich ist eine besondere Schutzpflicht gegenüber der betroffenen Person; die allgemeine Hilfeleistungspflicht allein genügt nicht.
FehlerFür die Vollendung des Grundtatbestands wird der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verlangt.
RichtigEin solcher Schaden muss für den Grundtatbestand nicht eintreten; insoweit reicht die begründete oder erhöhte konkrete Gefahr aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema