Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen

Im-Stich-Lassen

§ 221 StGB · Strafrecht

Im-Stich-Lassen im Sinne des § 221 StGB liegt vor, wenn der Täter einer Person in einer hilflosen Lage, der gegenüber er eine Beistandspflicht hat, die notwendige Hilfe nicht leistet, obwohl er zur Hilfeleistung in der Lage wäre, und dadurch die konkrete Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung begründet oder erhöht.

Merksatz

Auch bei räumlicher Anwesenheit kann das Unterlassen möglicher und geschuldeter Hilfe ein Im-Stich-Lassen sein.

Wie unterscheiden sich die Tatvarianten?Links bleibt notwendige Hilfe trotz besonderer Pflicht aus; rechts wird die hilflose Lage herbeigeführt. Die Pflichtangabe rechts betrifft aktives Tun.
Im-Stich-Lassen
Versetzen in eine hilflose Lage
Hilflose Lage
Besteht bereits beim Ausbleiben der Hilfe.
Wird durch das Verhalten herbeigeführt.
Beistandspflicht
Besondere Pflicht gegenüber dem Opfer erforderlich.
Bei aktivem Tun keine besondere Pflicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben ist während der Öffnungszeit 2als einziger Bademeister für die Sicherheit am Becken zuständig. Er sieht, wie 1eine erwachsene Nichtschwimmerin ausrutscht, ins tiefe Wasser fällt und nur mit Mühe an der Oberfläche bleibt. 4Ben könnte ihr sofort den direkt neben ihm liegenden Rettungsring zuwerfen, 3schaut aber untätig zu. 5Die Frau wird immer schwächer und geht schließlich unter; mit dem Ring hätte sie sich bis zur Bergung über Wasser halten können.

Trifft „Im-Stich-Lassen“ hier zu?

„Im-Stich-Lassen“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hilflose Lage
    Die Frau kann sich ohne fremde Hilfe nicht aus dem tiefen Wasser retten.
    erfüllt
  2. 2
    Besondere Beistandspflicht
    Aus der übernommenen Schwimmaufsicht folgt Bens besondere Schutzpflicht gegenüber den Badegästen.
    erfüllt
  3. 3
    Unterlassen notwendiger Hilfe
    Ben unterlässt die zur Rettung erforderliche Unterstützung.
    erfüllt
  4. 4
    Möglichkeit der Hilfeleistung
    Ben kann unmittelbar mit dem verfügbaren Rettungsring helfen.
    erfüllt
  5. 5
    Begründung oder Erhöhung einer konkreten Gefahr
    Das Ausbleiben der möglichen Rettung erhöht die konkrete Gefahr des Ertrinkens.
    erfüllt
BFall B

Ben ist als Badegast im Schwimmbad und kennt die anderen Gäste nicht. Er sieht, wie 1eine erwachsene Nichtschwimmerin ausrutscht, ins tiefe Wasser fällt und nur mit Mühe an der Oberfläche bleibt. 4Ben könnte ihr sofort den direkt neben ihm liegenden Rettungsring zuwerfen, 3schaut aber untätig zu. 5Die Frau wird immer schwächer und geht schließlich unter; mit dem Ring hätte sie sich bis zur Bergung über Wasser halten können.

Trifft „Im-Stich-Lassen“ hier zu?

„Im-Stich-Lassen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Besondere Beistandspflicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hilflose Lage
    Die Frau kann sich ohne fremde Hilfe nicht aus dem tiefen Wasser retten.
    erfüllt
  2. 2
    Besondere Beistandspflicht
    Ben hat gegenüber der fremden Frau keine besondere Schutzpflicht; die allgemeine Hilfeleistungspflicht genügt dafür nicht.
    fehlt
  3. 3
    Unterlassen notwendiger Hilfe
    Ben unterlässt die zur Rettung erforderliche Unterstützung.
    erfüllt
  4. 4
    Möglichkeit der Hilfeleistung
    Ben kann unmittelbar mit dem verfügbaren Rettungsring helfen.
    erfüllt
  5. 5
    Begründung oder Erhöhung einer konkreten Gefahr
    Das Ausbleiben der möglichen Rettung erhöht die konkrete Gefahr des Ertrinkens.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen wird als ausreichende Beistandspflicht angesehen.

RichtigErforderlich ist eine besondere Schutzpflicht gegenüber der betroffenen Person; die allgemeine Hilfeleistungspflicht allein genügt nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür die Vollendung des Grundtatbestands wird der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verlangt.

RichtigEin solcher Schaden muss für den Grundtatbestand nicht eintreten; insoweit reicht die begründete oder erhöhte konkrete Gefahr aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.