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Illoyale Vermögensminderung

§ 1375 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Eine illoyale Vermögensminderung liegt vor, wenn ein Ehegatte sein Vermögen mindert und dies nach Beginn des Güterstands durch unentgeltliche Zuwendungen, die weder einer sittlichen Pflicht noch einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen, durch Verschwendung oder durch Handlungen mit dem Ziel einer Benachteiligung des anderen Ehegatten geschieht; auch das Eingehen von Verbindlichkeiten kann eine solche Minderung bewirken. Der Minderungsbetrag wird dem Endvermögen fiktiv hinzugerechnet, soweit kein Ausschluss nach § 1375 Abs. 3 BGB eingreift.

Merksatz

Benachteiligungsabsicht ist nur bei einer der drei gesetzlichen Fallgruppen erforderlich.

Wann greift die Zehnjahresgrenze?Gezeigt ist die Beendigung durch Gütertrennung. Die zeitliche Grenze ersetzt nicht die übrigen Voraussetzungen der Hinzurechnung.
  1. 10 Jahre vorher
    Ausschlussgrenze
    Eine Minderung genau hier oder früher wird nicht hinzugerechnet.
  2. Danach
    Hinzurechnung möglich
    Bei einer späteren Minderung greift die Zehnjahresgrenze nicht; die übrigen Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
  3. Ende des Güterstands
    Zeitlicher Bezugspunkt
    Von diesem Zeitpunkt wird die Zehnjahresgrenze zurückgerechnet.
  1. Ausschlussgrenze Eine Minderung genau hier oder früher wird nicht hinzugerechnet.
  2. Hinzurechnung möglich Bei einer späteren Minderung greift die Zehnjahresgrenze nicht; die übrigen Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
  3. Zeitlicher Bezugspunkt Von diesem Zeitpunkt wird die Zehnjahresgrenze zurückgerechnet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea und Max sind seit drei Jahren ohne Ehevertrag verheiratet. Nun schenkt Lea einem wohlhabenden Bekannten 20.000 Euro von ihrem Sparkonto; einen besonderen Anlass oder eine persönliche Verpflichtung gibt es nicht. Max hat dem Geschenk nicht zugestimmt. Sechs Monate später vereinbaren Lea und Max beim Notar Gütertrennung.

Trifft „Illoyale Vermögensminderung“ hier zu?

„Illoyale Vermögensminderung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensminderung eines Ehegatten
    Durch die Schenkung vermindert sich Leas Vermögen um 20.000 Euro.
    erfüllt
  2. 2
    Nach Beginn des Güterstands
    Die anschließende Schenkung erfolgt während der bereits bestehenden Zugewinngemeinschaft.
    erfüllt
  3. 3
    Unentgeltliche Zuwendung ohne Pflicht- oder Anstandsgrund, Verschwendung oder Benachteiligungsabsicht
    Die Schenkung erfüllt weder eine sittliche Pflicht noch eine Rücksicht auf den Anstand.
    erfüllt
BFall B

2Lea und Max sind seit drei Jahren ohne Ehevertrag verheiratet. Nun legt Lea 20.000 Euro aus ihrem Ersparten langfristig in einem breit gestreuten Aktienfonds an, um für das Alter vorzusorgen. 1Bei einem allgemeinen Börsenrückgang sinkt der Wert der Anlage auf 18.000 Euro. Sechs Monate später vereinbaren Lea und Max beim Notar Gütertrennung; bis dahin hat sich der Wert nicht verändert.

Trifft „Illoyale Vermögensminderung“ hier zu?

„Illoyale Vermögensminderung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unentgeltliche Zuwendung ohne Pflicht- oder Anstandsgrund, Verschwendung oder Benachteiligungsabsicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensminderung eines Ehegatten
    Gegenüber den eingesetzten 20.000 Euro ist Leas Vermögen um 2.000 Euro gesunken.
    erfüllt
  2. 2
    Nach Beginn des Güterstands
    Anlage und Wertverlust fallen in die bereits bestehende Zugewinngemeinschaft.
    erfüllt
  3. 3
    Unentgeltliche Zuwendung ohne Pflicht- oder Anstandsgrund, Verschwendung oder Benachteiligungsabsicht
    Der gewöhnliche Anlageverlust bei einer breit gestreuten Altersvorsorge beruht auf keiner der drei Handlungsarten.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede unentgeltliche Zuwendung wird als illoyale Vermögensminderung behandelt.

RichtigBei unentgeltlichen Zuwendungen ist zu prüfen, ob sie eine sittliche Pflicht erfüllen oder durch Rücksicht auf den Anstand gerechtfertigt sind.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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