Definitionen
Immaterieller Schaden
§ 253 BGB · ZivilrechtEin immaterieller Schaden ist ein Nachteil, der nicht in einer Einbuße an Vermögensgütern besteht, sondern Nichtvermögensinteressen des Geschädigten betrifft, insbesondere Beeinträchtigungen von Körper, Gesundheit, Freiheit oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Eine Geldentschädigung kann grundsätzlich nur in den gesetzlich bestimmten Fällen verlangt werden, namentlich als Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB bei Verletzung der dort genannten Rechtsgüter. Daneben kommt bei schwerwiegenden Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Geldentschädigung nach § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht, wenn die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.
Entscheidend ist die Art des Nachteils, nicht allein das verletzte Rechtsgut.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena stößt Paul aus Unachtsamkeit zu Boden. Paul hat danach zwei Tage lang Schmerzen am Knie.
Trifft „Immaterieller Schaden“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNachteilDie Schmerzen beeinträchtigen Paul.
- 2erfülltBetroffenheit von NichtvermögensinteressenDie körperlichen Schmerzen betreffen Pauls Wohlbefinden und sind keine finanzielle Einbuße.
Lena stößt Pauls Fahrrad aus Unachtsamkeit um. Dabei verbiegt sich der Lenker; 1die Reparatur kostet Paul 80 Euro. Paul selbst bleibt unverletzt und hat weder Schmerzen noch Angst.
Trifft „Immaterieller Schaden“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNachteilPaul erleidet durch die Reparaturkosten eine finanzielle Einbuße.
- 2fehltBetroffenheit von NichtvermögensinteressenDer Sachverhalt zeigt nur einen Vermögensnachteil durch die Reparaturkosten.
Typische Fehler
FehlerEin Anspruch auf Schmerzensgeld wird allein auf § 253 Abs. 2 BGB gestützt.
Richtig§ 253 Abs. 2 BGB setzt eine anderweitig begründete Schadensersatzpflicht voraus und ergänzt deren Umfang um das Schmerzensgeld.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema