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Heileingriff

§ 223 StGB · Strafrecht

Ein Heileingriff ist eine in die körperliche Unversehrtheit eingreifende medizinische Maßnahme, die darauf abzielt, einen krankhaften Zustand des Patienten zu erkennen, zu heilen, zu lindern, einer Verschlechterung entgegenzuwirken oder einer Erkrankung vorzubeugen. Nach der Rechtsprechung ist er auch bei medizinischer Indikation und erfolgreicher Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst tatbestandlich eine Körperverletzung. Er kann insbesondere durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein.

Merksatz

Der Heilzweck allein schließt nach der Rechtsprechung eine tatbestandliche Körperverletzung nicht aus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Ärztin nimmt Lea mit einer Nadel Blut aus einer Armvene ab. Die Blutprobe soll klären, ob Lea an einer Schilddrüsenerkrankung leidet.

Trifft „Heileingriff“ hier zu?

„Heileingriff“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Medizinische Maßnahme
    Die ärztlich vorgenommene Blutentnahme ist eine medizinische Maßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
    Der Einstich und die Blutentnahme greifen in Leas körperliche Unversehrtheit ein.
    erfüllt
  3. 3
    Diagnostischer, heilender, lindernder oder vorbeugender Zweck
    Die Blutentnahme dient der Erkennung einer möglichen Erkrankung.
    erfüllt
BFall B

Ein Arzt nimmt dem gesunden Ben mit einer Nadel Blut aus einer Armvene ab. Die Blutprobe soll ausschließlich klären, ob Ben der leibliche Vater eines Kindes ist.

Trifft „Heileingriff“ hier zu?

„Heileingriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Diagnostischer, heilender, lindernder oder vorbeugender Zweck

An der Definition geprüft

  1. 1
    Medizinische Maßnahme
    Die ärztlich vorgenommene Blutentnahme ist eine medizinische Maßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
    Der Einstich und die Blutentnahme greifen in Bens körperliche Unversehrtheit ein.
    erfüllt
  3. 3
    Diagnostischer, heilender, lindernder oder vorbeugender Zweck
    Die Entnahme dient ausschließlich der Abstammungsklärung und keinem gesundheitlichen Zweck.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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