Definitionen
Heileingriff
§ 223 StGB · StrafrechtEin Heileingriff ist eine in die körperliche Unversehrtheit eingreifende medizinische Maßnahme, die darauf abzielt, einen krankhaften Zustand des Patienten zu erkennen, zu heilen, zu lindern, einer Verschlechterung entgegenzuwirken oder einer Erkrankung vorzubeugen. Nach der Rechtsprechung ist er auch bei medizinischer Indikation und erfolgreicher Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst tatbestandlich eine Körperverletzung. Er kann insbesondere durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein.
Der Heilzweck allein schließt nach der Rechtsprechung eine tatbestandliche Körperverletzung nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Ärztin nimmt Lea mit einer Nadel Blut aus einer Armvene ab. Die Blutprobe soll klären, ob Lea an einer Schilddrüsenerkrankung leidet.
Trifft „Heileingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMedizinische MaßnahmeDie ärztlich vorgenommene Blutentnahme ist eine medizinische Maßnahme.
- 2erfülltEingriff in die körperliche UnversehrtheitDer Einstich und die Blutentnahme greifen in Leas körperliche Unversehrtheit ein.
- 3erfülltDiagnostischer, heilender, lindernder oder vorbeugender ZweckDie Blutentnahme dient der Erkennung einer möglichen Erkrankung.
Ein Arzt nimmt dem gesunden Ben mit einer Nadel Blut aus einer Armvene ab. Die Blutprobe soll ausschließlich klären, ob Ben der leibliche Vater eines Kindes ist.
Trifft „Heileingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMedizinische MaßnahmeDie ärztlich vorgenommene Blutentnahme ist eine medizinische Maßnahme.
- 2erfülltEingriff in die körperliche UnversehrtheitDer Einstich und die Blutentnahme greifen in Bens körperliche Unversehrtheit ein.
- 3fehltDiagnostischer, heilender, lindernder oder vorbeugender ZweckDie Entnahme dient ausschließlich der Abstammungsklärung und keinem gesundheitlichen Zweck.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema