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Handlungsmöglichkeit

Strafrecht

Handlungsmöglichkeit bezeichnet die tatsächliche Fähigkeit des Täters, in einer konkreten Situation die zur Erfolgsabwendung gebotene Handlung vorzunehmen. Erforderlich ist, dass die Handlung nach den äußeren Umständen ausführbar ist und den individuellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Täters entspricht. Sie gehört zum objektiven Tatbestand des Unterlassungsdelikts und ist von der Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens zu unterscheiden.

Merksatz

Eine Pflicht zur Erfolgsabwendung ersetzt nicht die tatsächliche Fähigkeit, entsprechend zu handeln.

Tatsächliches Können oder Zumutbarkeit?Die Handlungsmöglichkeit betrifft das tatsächliche Können. Die Zumutbarkeit betrifft die rechtliche Frage, ob eine mögliche Handlung verlangt werden kann.
Handlungsmöglichkeit
Zumutbarkeit
Leitfrage
Kann der Täter die gebotene Handlung tatsächlich ausführen?
Kann dem Täter die mögliche Handlung rechtlich abverlangt werden?
Maßstab
Äußere Umstände sowie individuelle körperliche und geistige Fähigkeiten.
Rechtliche Grenzen dessen, was im Einzelfall verlangt werden kann.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul sieht vom Steg aus, wie sein Kind drei Meter entfernt im tiefen, ruhigen See untergeht, bleibt aber stehen. 1Der Zugang zum Wasser ist frei. 2Paul ist ein geübter Rettungsschwimmer und beherrscht die nötigen Rettungsgriffe. Andere Menschen und Rettungsmittel sind nicht vorhanden; auch Hilfe kann er von dort nicht rufen.

Trifft „Handlungsmöglichkeit“ hier zu?

„Handlungsmöglichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Äußere Ausführbarkeit der gebotenen Handlung
    Paul kann vom Steg aus unmittelbar ins Wasser gelangen und das nahe Kind erreichen.
    erfüllt
  2. 2
    Individuelle körperliche und geistige Fähigkeit
    Paul verfügt über die körperlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Rettung.
    erfüllt
BFall B

Paul sieht vom Steg aus, wie sein Kind drei Meter entfernt im tiefen, ruhigen See untergeht, bleibt aber stehen. 1Der Zugang zum Wasser ist frei. Paul kann nicht schwimmen und würde im tiefen Wasser selbst untergehen. Andere Menschen und Rettungsmittel sind nicht vorhanden; auch Hilfe kann er von dort nicht rufen.

Trifft „Handlungsmöglichkeit“ hier zu?

„Handlungsmöglichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Individuelle körperliche und geistige Fähigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Äußere Ausführbarkeit der gebotenen Handlung
    Die äußeren Umstände ermöglichen einem entsprechend befähigten Menschen die Rettung vom Steg aus.
    erfüllt
  2. 2
    Individuelle körperliche und geistige Fähigkeit
    Paul fehlt die erforderliche Schwimmfähigkeit; eine andere Rettungsmöglichkeit steht ihm nicht zur Verfügung.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie tatsächliche Handlungsmöglichkeit wird erst bei der Schuld geprüft.

RichtigDie Handlungsmöglichkeit ist bereits im objektiven Tatbestand des Unterlassungsdelikts zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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