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Handlungsmehrheit

§ 53 StGB · Strafrecht

Handlungsmehrheit liegt vor, wenn der Täter mehrere rechtlich selbstständige Handlungen vorgenommen hat, die jeweils für sich einen oder mehrere Tatbestände erfüllen, sodass die verwirklichten Delikte grundsätzlich im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 53 StGB) zueinander stehen.

Merksatz

Mehrere Tatbestände bedeuten nicht automatisch mehrere rechtlich selbstständige Handlungen.

Handlungsmehrheit oder Handlungseinheit?Entscheidend ist die Zahl der Handlungen im Rechtssinn. Die Zahl der Bewegungen oder erfüllten Tatbestände beantwortet diese Frage nicht allein.
Handlungsmehrheit
Handlungseinheit
Handlungszahl
Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen.
Eine Handlung im Rechtssinn, gegebenenfalls aus mehreren Einzelakten.
Konkurrenzfolge
Grundsätzlich Tatmehrheit.
Bei mehreren verwirklichten Delikten grundsätzlich Tateinheit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Am Montag schlägt Nora Paul absichtlich ins Gesicht, sodass er Nasenbluten bekommt. Am Freitag zertrümmert Nora mit einem Hammer absichtlich das Fahrrad von Tim.

Trifft „Handlungsmehrheit“ hier zu?

„Handlungsmehrheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen
    Die zeitlich getrennten Angriffe auf Paul und Tims Fahrrad sind rechtlich selbstständige Handlungen.
    erfüllt
  2. 2
    Tatbestandserfüllung durch jede Handlung
    Der Schlag erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, das Zerstören des fremden Fahrrads den der Sachbeschädigung.
    erfüllt
BFall B

2Nora schlägt Paul mit einem einzigen Faustschlag ins Gesicht. Paul bekommt Nasenbluten und seine Brille zerbricht; beides hat Nora beabsichtigt.

Trifft „Handlungsmehrheit“ hier zu?

„Handlungsmehrheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen
    Der einzige Faustschlag ist nur eine Handlung, obwohl er mehrere Tatbestände verwirklicht.
    fehlt
  2. 2
    Tatbestandserfüllung durch jede Handlung
    Der Schlag erfüllt die Tatbestände der Körperverletzung und der Sachbeschädigung.
    erfüllt
CFall CAbgrenzung zu Handlungseinheit

Nora schlägt Paul während eines ununterbrochenen Streits zweimal unmittelbar hintereinander mit der Faust ins Gesicht. 2Jeder Schlag verursacht eine schmerzhafte Schwellung, die Nora jeweils herbeiführen will.

Trifft „Handlungsmehrheit“ hier zu?

„Handlungsmehrheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen
    Die unmittelbar aufeinanderfolgenden Schläge gegen dasselbe Opfer bilden eine natürliche Handlungseinheit.
    fehlt
  2. 2
    Tatbestandserfüllung durch jede Handlung
    Jeder einzelne Schlag erfüllt bereits den Tatbestand der Körperverletzung.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus Handlungsmehrheit ohne weitere Prüfung auf eine Gesamtstrafe schließen.

RichtigEine Gesamtstrafe nach § 53 StGB setzt zusätzlich voraus, dass die mehreren Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden.

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