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Handlungseinheit

§ 52 StGB · Strafrecht

Eine Handlungseinheit liegt vor, wenn ein einzelner natürlicher Handlungsakt oder mehrere natürliche Einzelakte als eine Handlung im Sinne des § 52 StGB zu bewerten sind. Mehrere natürliche Einzelakte bilden eine natürliche Handlungseinheit, wenn sie durch einen einheitlichen Willen und einen engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang so miteinander verknüpft sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun erscheinen; eine rechtliche Handlungseinheit kann sich insbesondere aus der Zusammenfassung durch einen Straftatbestand oder durch Verklammerung ergeben. Sie ist Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit (Idealkonkurrenz) gemäß § 52 StGB.

Merksatz

Mehrere Straftatbestände bedeuten nicht automatisch mehrere Handlungen.

Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit?Entscheidend ist nicht allein die Zahl der Einzelakte, sondern ihre Bewertung als eine oder mehrere Handlungen.
Handlungseinheit
Handlungsmehrheit
Zahl der Einzelakte
Ein einzelner Akt oder mehrere Einzelakte.
Mehrere Einzelakte.
Rechtliche Bewertung
Eine Handlung.
Mehrere selbstständige Handlungen ohne Zusammenfassung zu einer Einheit.
Folge für Tateinheit
Erforderlich, aber allein nicht ausreichend.
Zwischen den getrennten Handlungen ausgeschlossen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena schlägt Paul einmal mit der Faust ins Gesicht, um ihm Schmerzen zuzufügen und seine Brille zu zerbrechen. Paul erleidet einen Bluterguss, und seine Brille zerbricht.

Trifft „Handlungseinheit“ hier zu?

„Handlungseinheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ein oder mehrere natürliche Handlungsakte
    Der einmalige Faustschlag ist ein einzelner natürlicher Handlungsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Bewertung als eine Handlung
    Die Verletzung und die Beschädigung beruhen auf demselben einzelnen Schlag.
    erfüllt
BFall B

Lena beschließt, Paul zu verletzen und seine Brille zu zerstören. 1Am Montag schlägt sie ihm einmal mit der Faust ins Gesicht; Paul bekommt einen Bluterguss. Vier Tage später zerbricht sie seine Brille.

Trifft „Handlungseinheit“ hier zu?

„Handlungseinheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bewertung als eine Handlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ein oder mehrere natürliche Handlungsakte
    Der Schlag und das spätere Zerbrechen der Brille sind mehrere natürliche Handlungsakte.
    erfüllt
  2. 2
    Bewertung als eine Handlung
    Der gemeinsame Plan verbindet die vier Tage auseinanderliegenden Taten weder natürlich noch rechtlich zu einer Handlung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin gemeinsamer Tatplan wird bereits für ausreichend gehalten, um mehrere Einzelakte als natürliche Handlungseinheit zu behandeln.

RichtigZusätzlich müssen die Einzelakte eng räumlich und zeitlich zusammenhängen und bei natürlicher Betrachtung als ein einheitliches Tun erscheinen.

Verwechslung

FehlerAus einer Handlungseinheit wird ohne weitere Prüfung Tateinheit gefolgert.

RichtigZusätzlich sind mehrere Gesetzesverletzungen erforderlich; die einmalige Verwirklichung nur eines Straftatbestands genügt nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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