Definitionen
Handlungseinheit
§ 52 StGB · StrafrechtEine Handlungseinheit liegt vor, wenn ein einzelner natürlicher Handlungsakt oder mehrere natürliche Einzelakte als eine Handlung im Sinne des § 52 StGB zu bewerten sind. Mehrere natürliche Einzelakte bilden eine natürliche Handlungseinheit, wenn sie durch einen einheitlichen Willen und einen engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang so miteinander verknüpft sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun erscheinen; eine rechtliche Handlungseinheit kann sich insbesondere aus der Zusammenfassung durch einen Straftatbestand oder durch Verklammerung ergeben. Sie ist Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit (Idealkonkurrenz) gemäß § 52 StGB.
Mehrere Straftatbestände bedeuten nicht automatisch mehrere Handlungen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena schlägt Paul einmal mit der Faust ins Gesicht, um ihm Schmerzen zuzufügen und seine Brille zu zerbrechen. Paul erleidet einen Bluterguss, und seine Brille zerbricht.
Trifft „Handlungseinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEin oder mehrere natürliche HandlungsakteDer einmalige Faustschlag ist ein einzelner natürlicher Handlungsakt.
- 2erfülltBewertung als eine HandlungDie Verletzung und die Beschädigung beruhen auf demselben einzelnen Schlag.
Lena beschließt, Paul zu verletzen und seine Brille zu zerstören. 1Am Montag schlägt sie ihm einmal mit der Faust ins Gesicht; Paul bekommt einen Bluterguss. Vier Tage später zerbricht sie seine Brille.
Trifft „Handlungseinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEin oder mehrere natürliche HandlungsakteDer Schlag und das spätere Zerbrechen der Brille sind mehrere natürliche Handlungsakte.
- 2fehltBewertung als eine HandlungDer gemeinsame Plan verbindet die vier Tage auseinanderliegenden Taten weder natürlich noch rechtlich zu einer Handlung.
Typische Fehler
FehlerEin gemeinsamer Tatplan wird bereits für ausreichend gehalten, um mehrere Einzelakte als natürliche Handlungseinheit zu behandeln.
RichtigZusätzlich müssen die Einzelakte eng räumlich und zeitlich zusammenhängen und bei natürlicher Betrachtung als ein einheitliches Tun erscheinen.
FehlerAus einer Handlungseinheit wird ohne weitere Prüfung Tateinheit gefolgert.
RichtigZusätzlich sind mehrere Gesetzesverletzungen erforderlich; die einmalige Verwirklichung nur eines Straftatbestands genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema