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Handelskauf

§§ 373 ff. HGB · Zivilrecht

Der Handelskauf ist ein Kaufvertrag über Waren (bewegliche Sachen) oder Wertpapiere, bei dem mindestens eine Partei Kaufmann ist und das Geschäft zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört (beiderseitiger oder einseitiger Handelskauf), sodass die §§ 373 ff. HGB nach ihren jeweiligen Voraussetzungen Anwendung finden.

Merksatz

Die Kaufmannseigenschaft allein genügt nicht: Der konkrete Kauf muss zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Möbelhaus Müller GmbH verkauft Lara einen Esstisch aus ihrem Verkaufssortiment für 500 Euro. Lara will den Tisch in ihre Wohnung stellen.

Trifft „Handelskauf“ hier zu?

„Handelskauf“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kaufvertrag
    Die GmbH und Lara vereinbaren den Kauf eines Tisches gegen Zahlung eines Kaufpreises.
    erfüllt
  2. 2
    Waren oder Wertpapiere als Kaufgegenstand
    Der Tisch ist eine bewegliche Sache.
    erfüllt
  3. 3
    Mindestens eine Partei ist Kaufmann
    Die GmbH ist kraft ihrer Rechtsform Kaufmann.
    erfüllt
  4. 4
    Geschäft gehört zum Handelsgewerbe dieser Partei
    Der Verkauf von Möbeln aus dem Sortiment gehört zum Geschäftsbetrieb der GmbH.
    erfüllt
BFall B

Lara und die Möbelhaus Müller GmbH schließen vor einer Notarin einen Vertrag über den Kauf eines unbebauten Grundstücks. Die GmbH hat das Grundstück bislang als Lagerfläche für ihren Möbelhandel genutzt und verkauft es, weil sie ihr Lager verlegt.

Trifft „Handelskauf“ hier zu?

„Handelskauf“ trifft nicht zu.Es fehlt: Waren oder Wertpapiere als Kaufgegenstand

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kaufvertrag
    Die Parteien schließen einen notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Waren oder Wertpapiere als Kaufgegenstand
    Ein Grundstück ist weder eine bewegliche Sache noch ein Wertpapier.
    fehlt
  3. 3
    Mindestens eine Partei ist Kaufmann
    Die GmbH ist kraft ihrer Rechtsform Kaufmann.
    erfüllt
  4. 4
    Geschäft gehört zum Handelsgewerbe dieser Partei
    Der Verkauf der bisherigen Lagerfläche hängt unmittelbar mit dem Geschäftsbetrieb der GmbH zusammen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Handelskauf wird nur angenommen, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind.

RichtigEs genügt, dass eine Vertragspartei Kaufmann ist und der Kauf zu ihrem Handelsgewerbe gehört; die andere Partei kann privat handeln.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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