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Handelndenhaftung

§ 11 II GmbHG · Zivilrecht

Die Handelndenhaftung bezeichnet die persönliche und unbeschränkte Haftung der Geschäftsführer und der wie Geschäftsführer tätigen Personen, die nach notarieller Errichtung und vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister im Namen der Gesellschaft rechtsgeschäftlich handeln, für die dadurch begründeten Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Mit der Eintragung der GmbH erlischt diese Haftung grundsätzlich.

Merksatz

Bloße Vertretung genügt nicht; entscheidend ist das Handeln als Geschäftsführer oder wie ein solcher.

Wann greift die Handelndenhaftung?Die Haftung betrifft das Handeln nach notarieller Errichtung und vor Registereintragung. Die Eintragung lässt sie grundsätzlich erlöschen.
  1. Errichtung
    Notarieller Gesellschaftsvertrag
    Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet.
  2. Vor Eintragung
    Handeln im Gesellschaftsnamen
    Rechtsgeschäftliches Handeln im Gesellschaftsnamen kann vor der Eintragung die persönliche Haftung auslösen.
  3. Eintragung
    Grundsätzliches Haftungsende
    Die bislang bestehende Handelndenhaftung erlischt grundsätzlich.
  1. Notarieller Gesellschaftsvertrag Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet.
  2. Handeln im Gesellschaftsnamen Rechtsgeschäftliches Handeln im Gesellschaftsnamen kann vor der Eintragung die persönliche Haftung auslösen.
  3. Grundsätzliches Haftungsende Die bislang bestehende Handelndenhaftung erlischt grundsätzlich.
Handeln vor der Eintragung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben haben 2den Gesellschaftsvertrag der AB-GmbH notariell beurkunden lassen und 1Anna zur alleinigen Geschäftsführerin bestellt. 3Vor der Eintragung ins Handelsregister 4kauft Anna im Namen der Gesellschaft zehn Bürostühle für 1.000 Euro; der Händler liefert sofort und räumt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gesellschaft weiterhin nicht eingetragen und der Händler fordert von Anna den noch offenen Kaufpreis.

Trifft „Handelndenhaftung“ hier zu?

„Handelndenhaftung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschäftsführer oder wie ein Geschäftsführer tätig
    Anna handelt als bestellte Geschäftsführerin.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln nach notarieller Errichtung
    Der Gesellschaftsvertrag wurde bereits vor dem Kauf notariell beurkundet.
    erfüllt
  3. 3
    Handeln vor Handelsregistereintragung
    Bei Vertragsschluss war die Gesellschaft noch nicht eingetragen.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtsgeschäftliche Begründung einer Verbindlichkeit im Gesellschaftsnamen
    Anna begründet durch den Kauf im Gesellschaftsnamen eine Kaufpreisschuld.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben haben 2den Gesellschaftsvertrag der AB-GmbH notariell beurkunden lassen und Anna zur alleinigen Geschäftsführerin bestellt. Max arbeitet ausschließlich als Bürogehilfe und hat von Anna eine Vollmacht für den Einkauf von Büromöbeln erhalten. 3Vor der Eintragung ins Handelsregister 4kauft Max im Namen der Gesellschaft zehn Bürostühle für 1.000 Euro; der Händler liefert sofort und räumt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gesellschaft weiterhin nicht eingetragen und der Händler fordert von Max den noch offenen Kaufpreis.

Trifft „Handelndenhaftung“ hier zu?

„Handelndenhaftung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geschäftsführer oder wie ein Geschäftsführer tätig

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschäftsführer oder wie ein Geschäftsführer tätig
    Max ist nur bevollmächtigter Bürogehilfe und führt die Geschäfte nicht wie ein Geschäftsführer.
    fehlt
  2. 2
    Handeln nach notarieller Errichtung
    Der Gesellschaftsvertrag wurde bereits vor dem Kauf notariell beurkundet.
    erfüllt
  3. 3
    Handeln vor Handelsregistereintragung
    Bei Vertragsschluss war die Gesellschaft noch nicht eingetragen.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtsgeschäftliche Begründung einer Verbindlichkeit im Gesellschaftsnamen
    Max begründet mit seiner Vollmacht durch den Kauf im Gesellschaftsnamen eine Kaufpreisschuld.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Haftung des handelnden Geschäftsführers wird auf die Höhe des Stammkapitals begrenzt.

RichtigDer Handelnde haftet mit seinem persönlichen Vermögen ohne Begrenzung auf das Stammkapital.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Handelndenhaftung wird nach der Registereintragung unverändert fortgeführt.

RichtigMit der Registereintragung endet die Handelndenhaftung grundsätzlich.

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