Definitionen
Haltbarkeitsgarantie
§ 443 Abs. 1, 2 BGB · ZivilrechtEine Haltbarkeitsgarantie ist eine Garantieerklärung des Garanten, durch die dieser dafür einsteht, dass die Kaufsache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält; bei Auftreten eines Sachmangels innerhalb der Garantiezeit wird gesetzlich vermutet, dass ein Garantiefall vorliegt.
Entscheidend ist der zugesagte Beschaffenheitserhalt über die Garantiezeit, nicht nur der Zustand bei Übergabe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Beim Kauf eines neuen Wasserkochers sagt der Händler schriftlich und zusätzlich zu den gesetzlichen Käuferrechten zu, 2dass der Behälter drei Jahre lang dicht bleibt. 1Wird er in dieser Zeit undicht, verpflichtet sich der Händler zum kostenlosen Austausch.
Trifft „Haltbarkeitsgarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbindliche GarantieübernahmeDer Händler übernimmt eine verbindliche Austauschpflicht zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung.
- 2erfülltBeschaffenheitserhalt für eine bestimmte DauerDie zugesagte Dichtheit soll über einen festgelegten Zeitraum erhalten bleiben.
Beim Kauf eines neuen Wasserkochers sagt der Händler schriftlich und zusätzlich zu den gesetzlichen Käuferrechten zu, dass der Behälter bei der Übergabe dicht ist. 1Ist er schon bei der Übergabe undicht, verpflichtet sich der Händler zum kostenlosen Austausch. Für die Zeit nach der Übergabe verspricht der Händler nichts.
Trifft „Haltbarkeitsgarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbindliche GarantieübernahmeDer Händler übernimmt eine verbindliche Austauschpflicht zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung.
- 2fehltBeschaffenheitserhalt für eine bestimmte DauerDie Zusage betrifft nur die Dichtheit bei Übergabe, nicht deren Fortbestand über einen Zeitraum.
Typische Fehler
FehlerAus einem während der Garantiezeit auftretenden Sachmangel wird auf dessen vermutetes Vorliegen bei Gefahrübergang geschlossen.
RichtigVermutet wird das Vorliegen eines Garantiefalls, nicht das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang.
FehlerGarantieansprüche werden stets gegen den Verkäufer gerichtet, auch wenn allein der Hersteller die Garantie übernommen hat.
RichtigDie Ansprüche aus der Garantie richten sich gegen den jeweiligen Garantiegeber.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema