Definitionen
Halbprivilegierte Kläger
Art. 263 Abs. 2 und 3 AEUV · Öffentliches RechtHalbprivilegierte Kläger sind bei der unionsrechtlichen Nichtigkeitsklage der Europäische Rechnungshof, die Europäische Zentralbank und der Ausschuss der Regionen. Ihre Klagebefugnis ist auf die Geltendmachung einer Verletzung eigener institutioneller Rechte beschränkt. Privilegierte Kläger sind dagegen die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission; sie müssen keine Verletzung eigener Rechte geltend machen.
Die besondere Klagebefugnis schützt institutionelle Rechte und eröffnet keine allgemeine Kontrolle des Unionsrechts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beschließen neue Regeln zur Abfallentsorgung. Obwohl die Anhörung des Ausschusses der Regionen dafür vorgeschrieben ist, wird er nicht angehört. Der Ausschuss der Regionen beantragt beim zuständigen Gericht der Europäischen Union die Aufhebung dieser Regeln und begründet dies mit der ausgebliebenen Anhörung.
Trifft „Halbprivilegierte Kläger“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnionsrechtliche NichtigkeitsklageDer Antrag richtet sich auf die Aufhebung eines Rechtsakts der Union durch ein Unionsgericht.
- 2erfülltRechnungshof, EZB oder Ausschuss der RegionenDer Ausschuss der Regionen gehört zum Kreis der halbprivilegierten Kläger.
- 3erfülltGeltendmachung einer Verletzung eigener institutioneller RechteDer Ausschuss macht die Verletzung seines eigenen Anhörungsrechts geltend.
Das Europäische Parlament beschließt verbindliche Regeln zur Abfallentsorgung, ohne den Rat der Europäischen Union zu beteiligen. Der Rat der Europäischen Union 1beantragt beim zuständigen Gericht der Europäischen Union die Aufhebung dieser Regeln, 3weil er an ihrem Erlass nicht mitwirken konnte.
Trifft „Halbprivilegierte Kläger“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnionsrechtliche NichtigkeitsklageDer Rat begehrt die gerichtliche Aufhebung eines Rechtsakts der Union.
- 2fehltRechnungshof, EZB oder Ausschuss der RegionenDer Rat gehört zu den privilegierten und nicht zu den halbprivilegierten Klägern.
- 3erfülltGeltendmachung einer Verletzung eigener institutioneller RechteDer Rat beruft sich auf die Missachtung seiner eigenen Mitwirkungsbefugnisse.
Typische Fehler
FehlerDas Europäische Parlament wird als halbprivilegierter Kläger eingeordnet.
RichtigDas Europäische Parlament ist privilegierter Kläger und muss keine Verletzung eigener Rechte geltend machen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema