Definitionen
Haftungsverband
§§ 1120 ff., 1192 Abs. 1 BGB · ZivilrechtDer Haftungsverband bezeichnet den Gesamtumfang der Gegenstände, auf die sich ein Grundpfandrecht (insbesondere eine Hypothek oder Grundschuld) erstreckt und die für die Befriedigung des gesicherten Gläubigers haften. Er umfasst neben dem Grundstück selbst und dessen wesentlichen Bestandteilen insbesondere getrennte Erzeugnisse und sonstige Bestandteile, das Zubehör sowie die Miet- und Pachtzinsforderungen des Eigentümers und Versicherungsforderungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Haftung vorliegen. Gesetzlich von der Erstreckung ausgenommene oder aus der Haftung frei gewordene Gegenstände gehören nicht dazu.
Die Grundstückshaftung kann auch bewegliche Sachen und Forderungen erfassen, aber nur innerhalb gesetzlicher Grenzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eva betreibt auf ihrem Grundstück eine Maschinenfabrik; 1das Grundstück ist zugunsten einer Bank mit einer Hypothek belastet. 2Für den laufenden Fabrikbetrieb steht dort dauerhaft eine bewegliche Drehmaschine, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. 3Eva hat die Maschine vom Hersteller gekauft und ist seit ihrer Lieferung durchgehend Eigentümerin. Die Maschine wurde seit ihrer Lieferung nie vom Grundstück entfernt.
Trifft „Haftungsverband“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundpfandrecht als HaftungsgrundDie Hypothek ist ein Grundpfandrecht am Fabrikgrundstück.
- 2erfülltGesetzlich erfasste GegenstandsartDie dauerhaft dem Fabrikbetrieb dienende bewegliche Maschine ist Zubehör des Grundstücks.
- 3erfülltKeine gesetzliche Ausnahme oder EnthaftungDie Maschine gehört der Grundstückseigentümerin und ist weiterhin unverändert dem Fabrikbetrieb zugeordnet.
Eva betreibt auf ihrem Grundstück eine Maschinenfabrik; 1das Grundstück ist zugunsten einer Bank mit einer Hypothek belastet. 2Für den laufenden Fabrikbetrieb steht dort dauerhaft eine bewegliche Drehmaschine, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Die Maschine gehört seit ihrer Fertigung dem Hersteller; Eva darf sie während ihrer gesamten technischen Lebensdauer für ihren Fabrikbetrieb nutzen. Die Maschine wurde seit ihrer Lieferung nie vom Grundstück entfernt.
Trifft „Haftungsverband“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundpfandrecht als HaftungsgrundDie Hypothek ist ein Grundpfandrecht am Fabrikgrundstück.
- 2erfülltGesetzlich erfasste GegenstandsartAuch eine fremde Maschine kann bei dauerhafter Zuordnung zum Fabrikbetrieb Zubehör des Grundstücks sein.
- 3fehltKeine gesetzliche Ausnahme oder EnthaftungDa die Maschine nie Eva gehört hat, ist sie von der Erstreckung der Hypothek ausgenommen.
Typische Fehler
FehlerBei Zubehör wird nur die dauerhafte Nutzung für das Grundstück geprüft, nicht aber die Eigentumslage.
RichtigZubehör, das nie dem Grundstückseigentümer gehört hat, wird nicht von der Hypothek erfasst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema