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Haftungsverband

§§ 1120 ff., 1192 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Der Haftungsverband bezeichnet den Gesamtumfang der Gegenstände, auf die sich ein Grundpfandrecht (insbesondere eine Hypothek oder Grundschuld) erstreckt und die für die Befriedigung des gesicherten Gläubigers haften. Er umfasst neben dem Grundstück selbst und dessen wesentlichen Bestandteilen insbesondere getrennte Erzeugnisse und sonstige Bestandteile, das Zubehör sowie die Miet- und Pachtzinsforderungen des Eigentümers und Versicherungsforderungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Haftung vorliegen. Gesetzlich von der Erstreckung ausgenommene oder aus der Haftung frei gewordene Gegenstände gehören nicht dazu.

Merksatz

Die Grundstückshaftung kann auch bewegliche Sachen und Forderungen erfassen, aber nur innerhalb gesetzlicher Grenzen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eva betreibt auf ihrem Grundstück eine Maschinenfabrik; 1das Grundstück ist zugunsten einer Bank mit einer Hypothek belastet. 2Für den laufenden Fabrikbetrieb steht dort dauerhaft eine bewegliche Drehmaschine, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. 3Eva hat die Maschine vom Hersteller gekauft und ist seit ihrer Lieferung durchgehend Eigentümerin. Die Maschine wurde seit ihrer Lieferung nie vom Grundstück entfernt.

Trifft „Haftungsverband“ hier zu?

„Haftungsverband“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundpfandrecht als Haftungsgrund
    Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht am Fabrikgrundstück.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich erfasste Gegenstandsart
    Die dauerhaft dem Fabrikbetrieb dienende bewegliche Maschine ist Zubehör des Grundstücks.
    erfüllt
  3. 3
    Keine gesetzliche Ausnahme oder Enthaftung
    Die Maschine gehört der Grundstückseigentümerin und ist weiterhin unverändert dem Fabrikbetrieb zugeordnet.
    erfüllt
BFall B

Eva betreibt auf ihrem Grundstück eine Maschinenfabrik; 1das Grundstück ist zugunsten einer Bank mit einer Hypothek belastet. 2Für den laufenden Fabrikbetrieb steht dort dauerhaft eine bewegliche Drehmaschine, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Die Maschine gehört seit ihrer Fertigung dem Hersteller; Eva darf sie während ihrer gesamten technischen Lebensdauer für ihren Fabrikbetrieb nutzen. Die Maschine wurde seit ihrer Lieferung nie vom Grundstück entfernt.

Trifft „Haftungsverband“ hier zu?

„Haftungsverband“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine gesetzliche Ausnahme oder Enthaftung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundpfandrecht als Haftungsgrund
    Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht am Fabrikgrundstück.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich erfasste Gegenstandsart
    Auch eine fremde Maschine kann bei dauerhafter Zuordnung zum Fabrikbetrieb Zubehör des Grundstücks sein.
    erfüllt
  3. 3
    Keine gesetzliche Ausnahme oder Enthaftung
    Da die Maschine nie Eva gehört hat, ist sie von der Erstreckung der Hypothek ausgenommen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei Zubehör wird nur die dauerhafte Nutzung für das Grundstück geprüft, nicht aber die Eigentumslage.

RichtigZubehör, das nie dem Grundstückseigentümer gehört hat, wird nicht von der Hypothek erfasst.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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