Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen

Haftungsverschärfung bei Schuldnerverzug

§ 287 BGB · Zivilrecht

Während des Schuldnerverzugs haftet der Schuldner gemäß § 287 BGB für jede Fahrlässigkeit sowie für Zufall hinsichtlich der geschuldeten Leistung. Die Haftung für Zufall ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

Merksatz

Der Verzug verlagert das Zufallsrisiko, soweit rechtzeitige Leistung den Schaden verhindert hätte.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben hat sich Leas Kamera geliehen und soll sie am Montag zu ihr nach Hause zurückbringen. 1Lea fordert ihn am Dienstag nochmals zur Rückgabe auf, doch Ben behält die Kamera aus Bequemlichkeit, obwohl er sie sofort zurückbringen könnte. 2Am Donnerstag zerstört ein unvorhersehbarer Erdrutsch Bens Haus samt der dort sicher aufbewahrten Kamera. 3Nach der Rückgabe hätte Lea die Kamera bis zum Wochenende in ihrem Haus in einem anderen, vom Erdrutsch nicht betroffenen Ort aufbewahrt.

Trifft „Haftungsverschärfung bei Schuldnerverzug“ hier zu?

„Haftungsverschärfung bei Schuldnerverzug“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehender Schuldnerverzug
    Ben unterlässt die fällige und angemahnte Rückgabe trotz bestehender Möglichkeit bewusst und befindet sich beim Erdrutsch im Verzug.
    erfüllt
  2. 2
    Fahrlässigkeit oder leistungsbezogener Zufall
    Die zufällige Zerstörung betrifft gerade die Kamera, die Ben zurückgeben muss.
    erfüllt
  3. 3
    Bei Zufall: kein gleicher Schaden bei rechtzeitiger Leistung
    Bei rechtzeitiger Rückgabe wäre die Kamera vom Erdrutsch nicht erfasst worden.
    erfüllt
BFall B

Ben und Lea wohnen im selben Haus; Ben hat sich Leas Kamera geliehen und soll sie am Montag in ihre Wohnung zurückbringen. 1Lea fordert ihn am Dienstag nochmals zur Rückgabe auf, doch Ben behält die Kamera aus Bequemlichkeit, obwohl er sie sofort zurückbringen könnte. 2Am Donnerstag zerstört ein unvorhersehbarer Erdrutsch das Haus mit beiden Wohnungen und ihrem gesamten Inhalt, darunter die sicher in Bens Wohnung aufbewahrte Kamera. Nach der Rückgabe hätte Lea die Kamera bis zum Wochenende in ihrer Wohnung aufbewahrt.

Trifft „Haftungsverschärfung bei Schuldnerverzug“ hier zu?

„Haftungsverschärfung bei Schuldnerverzug“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bei Zufall: kein gleicher Schaden bei rechtzeitiger Leistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehender Schuldnerverzug
    Ben unterlässt die fällige und angemahnte Rückgabe trotz bestehender Möglichkeit bewusst und befindet sich beim Erdrutsch im Verzug.
    erfüllt
  2. 2
    Fahrlässigkeit oder leistungsbezogener Zufall
    Die zufällige Zerstörung betrifft gerade die Kamera, die Ben zurückgeben muss.
    erfüllt
  3. 3
    Bei Zufall: kein gleicher Schaden bei rechtzeitiger Leistung
    Der Erdrutsch hätte die Kamera auch nach rechtzeitiger Rückgabe in Leas Wohnung zerstört.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie verschärfte Haftung wird bereits mit der bloßen Fälligkeit der Leistung angenommen.

RichtigDie verschärfte Haftung setzt Schuldnerverzug voraus; Fälligkeit allein genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.