Definitionen
Haftbeschwerde
§§ 304, 307 StPO · StrafrechtDie Haftbeschwerde ist das statthafte Rechtsmittel gegen richterliche Entscheidungen über die Anordnung, Aufrechterhaltung oder Aufhebung der Untersuchungshaft; sie ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird, und hat keine aufschiebende Wirkung.
Die Beschwerde allein stoppt den Vollzug der angegriffenen Haftentscheidung nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Amtsgericht ordnet gegen Paul Untersuchungshaft an. Seine Verteidigerin reicht beim Amtsgericht ein Schreiben ein, in dem sie den Haftbefehl angreift und eine Entscheidung des Landgerichts verlangt. Paul bleibt auch nach Eingang des Schreibens in Haft.
Trifft „Haftbeschwerde“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsmittel gegen eine richterliche EntscheidungDie Verteidigerin greift die gerichtliche Entscheidung mit einem statthaften Rechtsmittel an.
- 2erfülltEntscheidung über UntersuchungshaftAngegriffen wird die gerichtliche Anordnung der Untersuchungshaft.
- 3erfülltEinlegung beim AusgangsgerichtDas Schreiben geht bei dem Gericht ein, das den Haftbefehl erlassen hat.
- 4erfülltKeine automatische aufschiebende WirkungDie Einlegung allein setzt den Haftbefehl nicht außer Vollzug.
Das Amtsgericht entzieht Paul während eines Strafverfahrens vorläufig die Fahrerlaubnis. Seine Verteidigerin reicht beim Amtsgericht ein Schreiben ein, in dem sie diesen Beschluss angreift und eine Entscheidung des Landgerichts verlangt. Die Polizei behält Pauls Führerschein auch nach Eingang des Schreibens.
Trifft „Haftbeschwerde“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsmittel gegen eine richterliche EntscheidungAuch gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Beschwerde als Rechtsmittel statthaft.
- 2fehltEntscheidung über UntersuchungshaftDer angegriffene Beschluss betrifft die Fahrerlaubnis und nicht die Untersuchungshaft.
- 3erfülltEinlegung beim AusgangsgerichtDas Schreiben geht bei dem Gericht ein, das den angegriffenen Beschluss erlassen hat.
- 4erfülltKeine automatische aufschiebende WirkungDie Beschwerde gegen diese Entscheidung hemmt deren Vollzug ebenfalls nicht automatisch.
Typische Fehler
FehlerDie Haftbeschwerde wird unmittelbar beim nächsthöheren Gericht statt beim Ausgangsgericht eingelegt.
RichtigAnlaufstelle für die Einlegung ist das Gericht, von dem die angegriffene Entscheidung stammt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema