Definitionen
Haftgrund
§§ 112, 112a StPO · StrafrechtDer Haftgrund ist ein neben dem dringenden Tatverdacht erforderlicher besonderer Umstand, der die Anordnung von Untersuchungshaft rechtfertigt; das Gesetz nennt als Haftgründe Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 StPO), die Schwere der Tat bei den in § 112 Abs. 3 StPO genannten Straftaten (verfassungskonform einschränkend auszulegen) sowie Wiederholungsgefahr bei bestimmten Katalogtaten (§ 112a StPO).
Auch ein sehr starker Tatverdacht macht einen Haftgrund nicht entbehrlich.
- 1Dringender TatverdachtDie Beweislage muss stark dafür sprechen, dass der Beschuldigte die Tat begangen oder an ihr teilgenommen hat.
- 2HaftgrundZusätzlich muss eine der gesetzlich anerkannten Haftgrundarten vorliegen.
- 3VerhältnismäßigkeitDie Haft darf gemessen an der Bedeutung des Falls und der erwarteten Sanktion nicht übermäßig sein.
- 1Dringender Tatverdacht Die Beweislage muss stark dafür sprechen, dass der Beschuldigte die Tat begangen oder an ihr teilgenommen hat.
- 2Haftgrund Zusätzlich muss eine der gesetzlich anerkannten Haftgrundarten vorliegen.
- 3Verhältnismäßigkeit Die Haft darf gemessen an der Bedeutung des Falls und der erwarteten Sanktion nicht übermäßig sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Mann wird aufgrund von Videoaufnahmen, Bankunterlagen und seinem Geständnis eines einzelnen Betrugs über 80.000 Euro verdächtigt. Er bucht einen Flug ins Ausland und schreibt seiner Schwester, er werde dort unter falschem Namen leben, damit die deutschen Behörden ihn nicht vor Gericht stellen können.
Trifft „Haftgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVom dringenden Tatverdacht zu unterscheidender UmstandDie geplante Ausreise ist eine zusätzliche Tatsache neben den Beweisen für den Betrug.
- 2erfülltZuordnung zu einer gesetzlich anerkannten HaftgrundartDie vorbereitete Ausreise und die erklärte Absicht, sich dem Verfahren zu entziehen, begründen Fluchtgefahr.
Ein Mann wird aufgrund von Videoaufnahmen, Bankunterlagen und seinem Geständnis eines einzelnen Betrugs über 80.000 Euro verdächtigt. 1In einer späteren Befragung erklärt er, keine weiteren Fragen beantworten zu wollen. Er lebt seit vielen Jahren mit seiner Familie an derselben Adresse, geht seiner Arbeit nach und erscheint zuverlässig zu jedem Termin. Alle Beweismittel sind gesichert; er hat auf niemanden eingewirkt und plant weder eine Abreise noch weitere Straftaten.
Trifft „Haftgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVom dringenden Tatverdacht zu unterscheidender UmstandDie spätere Aussageverweigerung ist ein vom Nachweis des Betrugs getrennter tatsächlicher Umstand.
- 2fehltZuordnung zu einer gesetzlich anerkannten HaftgrundartBloßes Schweigen begründet keine Verdunkelungsgefahr; auch für andere gesetzliche Haftgrundarten bestehen keine Anhaltspunkte.
Typische Fehler
FehlerAus einer besonders belastenden Beweislage wird ohne weitere Prüfung auf einen Haftgrund geschlossen.
RichtigDer Haftgrund muss neben dem dringenden Tatverdacht eigenständig geprüft werden.
FehlerBei jeder schwerwiegenden Straftat wird die Tatschwere als Haftgrund herangezogen.
RichtigDiese Haftgrundart betrifft nur die gesetzlich aufgezählten Straftaten und muss zusätzlich verfassungskonform eingeschränkt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata