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Haftbefehl

§§ 112, 112a, 114 StPO · Strafrecht

Der Haftbefehl ist eine schriftliche richterliche Anordnung, durch die die Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten angeordnet wird, wenn dieser einer Straftat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder unter besonderen Voraussetzungen Wiederholungsgefahr) vorliegt, sofern die Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung steht. Bei den in § 112 Abs. 3 StPO genannten besonders schweren Straftaten gelten nach der Rechtsprechung geringere Anforderungen an die Feststellung von Flucht- oder Verdunkelungsgefahr; die Schwere der Tat allein reicht nicht aus.

Merksatz

Ein dringender Tatverdacht allein genügt nicht für die Anordnung von Untersuchungshaft.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Videoaufnahme zeigt, wie Mira einen Juwelier mit einer Pistole bedroht und Schmuck im Wert von 80.000 Euro mitnimmt. Die Polizei findet die Beute und die geladene Pistole anschließend bei ihr. Mira hat für den nächsten Morgen einen Flug nach Übersee gebucht und einem Bekannten geschrieben, sie werde sich dort vor der Polizei verstecken. Die Richterin ordnet am Tag nach dem Überfall in einem von ihr unterschriebenen Schreiben an, dass Mira wegen dieses Vorwurfs bis zur Verhandlung in sechs Wochen im Gefängnis bleibt.

Trifft „Haftbefehl“ hier zu?

„Haftbefehl“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schriftform
    Die Entscheidung wird schriftlich festgehalten.
    erfüllt
  2. 2
    Richterliche Anordnung
    Die Entscheidung stammt von einer Richterin.
    erfüllt
  3. 3
    Anordnung von Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten
    Mira soll wegen des gegen sie gerichteten Tatvorwurfs vor der gerichtlichen Entscheidung in Haft bleiben.
    erfüllt
  4. 4
    Dringender Tatverdacht
    Die Aufnahme begründet eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Mira den bewaffneten Raub begangen hat.
    erfüllt
  5. 5
    Haftgrund
    Die gebuchte Reise und die angekündigte Flucht begründen konkrete Fluchtgefahr.
    erfüllt
  6. 6
    Verhältnismäßigkeit
    Angesichts des bewaffneten Raubes, der zu erwartenden mehrjährigen Freiheitsstrafe und der konkret vorbereiteten Flucht ist die zunächst sechswöchige Haft verhältnismäßig.
    erfüllt
BFall B

Eine Videoaufnahme zeigt, wie Mira einen Juwelier mit einer Pistole bedroht und Schmuck im Wert von 80.000 Euro mitnimmt. Die Polizei findet die Beute und die geladene Pistole anschließend bei ihr. Mira hat für den nächsten Morgen einen Flug nach Übersee gebucht und einem Bekannten geschrieben, sie werde sich dort vor der Polizei verstecken. Die Richterin ordnet am Tag nach dem Überfall ausschließlich mündlich an, dass Mira wegen dieses Vorwurfs bis zur Verhandlung in sechs Wochen im Gefängnis bleibt; ein Schreiben fertigt sie nicht an.

Trifft „Haftbefehl“ hier zu?

„Haftbefehl“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schriftform

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schriftform
    Die ausschließlich mündliche Entscheidung wahrt die erforderliche Schriftform nicht.
    fehlt
  2. 2
    Richterliche Anordnung
    Die Entscheidung stammt von einer Richterin.
    erfüllt
  3. 3
    Anordnung von Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten
    Die mündliche Entscheidung ist ihrem Inhalt nach auf Untersuchungshaft gegen Mira gerichtet.
    erfüllt
  4. 4
    Dringender Tatverdacht
    Die Aufnahme begründet eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Mira den bewaffneten Raub begangen hat.
    erfüllt
  5. 5
    Haftgrund
    Die gebuchte Reise und die angekündigte Flucht begründen konkrete Fluchtgefahr.
    erfüllt
  6. 6
    Verhältnismäßigkeit
    Die vorgesehene Haft ist angesichts des bewaffneten Raubes, der erwarteten mehrjährigen Freiheitsstrafe und der konkret vorbereiteten Flucht verhältnismäßig; der gesonderte Formfehler bleibt bestehen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der Verhältnismäßigkeit wird nur die Bedeutung des Tatvorwurfs berücksichtigt.

RichtigAuch die konkret zu erwartende Strafe oder Maßregel muss in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einbezogen werden.

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