Definitionen
Globalgrundschuld
§§ 1191, 1192 Abs. 1, 1132 Abs. 1 BGB · ZivilrechtEine Globalgrundschuld ist eine nicht akzessorische Grundschuld, die als einheitliches Recht auf mehreren Grundstücken lastet, wobei jedes Grundstück für den vollen Grundschuldbetrag haftet. Der Gläubiger darf den Grundschuldbetrag insgesamt nur einmal erhalten.
Die Haftung mehrerer Grundstücke vervielfacht nicht den Betrag, den der Gläubiger insgesamt erhalten darf.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Eigentümer bestellt einer Bank eine Grundschuld über 200.000 Euro an zwei Grundstücken für einen Kredit, den die Bank erst später auszahlen soll. 3In beiden Grundbüchern wird derselbe Betrag eingetragen; 2jede Eintragung verweist auf die Mithaftung des anderen Grundstücks. 4Vereinbart ist ein einziger Grundschuldbetrag von insgesamt 200.000 Euro.
Trifft „Globalgrundschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht akzessorische GrundschuldDie Grundschuld wird unabhängig davon bestellt, ob die spätere Kreditforderung bereits besteht.
- 2erfülltEinheitliches Recht an mehreren GrundstückenDie gegenseitigen Hinweise kennzeichnen die Belastung beider Grundstücke mit demselben Recht.
- 3erfülltHaftung jedes Grundstücks für den vollen BetragAuf jedem Grundstück lastet der volle Betrag von 200.000 Euro.
- 4erfülltInsgesamt nur einmalige BefriedigungDie Bank darf insgesamt 200.000 Euro erhalten, nicht diesen Betrag für jedes Grundstück zusätzlich.
1Ein Eigentümer bestellt einer Bank eine Grundschuld über 200.000 Euro an genau einem Grundstück für einen Kredit, den die Bank erst später auszahlen soll. 3Im Grundbuch wird dieses Grundstück mit dem vollen Betrag von 200.000 Euro belastet. 4Vereinbart ist ein einziger Grundschuldbetrag von insgesamt 200.000 Euro.
Trifft „Globalgrundschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht akzessorische GrundschuldDie Grundschuld wird unabhängig davon bestellt, ob die spätere Kreditforderung bereits besteht.
- 2fehltEinheitliches Recht an mehreren GrundstückenDas Recht belastet nur ein Grundstück.
- 3erfülltHaftung jedes Grundstücks für den vollen BetragDas einzige belastete Grundstück haftet für den vollständigen Grundschuldbetrag.
- 4erfülltInsgesamt nur einmalige BefriedigungDie Bank darf den Betrag insgesamt nur einmal erhalten.
Typische Fehler
FehlerDie Zahl der belasteten Grundstücke wird mit dem Grundschuldbetrag multipliziert, um die mögliche Gesamtbefriedigung des Gläubigers zu bestimmen.
RichtigJedes Grundstück haftet zwar für den vollen Betrag; insgesamt darf der Gläubiger diesen Betrag aber nur einmal erhalten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema