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Gleichwertiger Ausgleich

§ 478 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Ein gleichwertiger Ausgleich im Sinne des § 478 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn dem Unternehmer als Rückgriffsgläubiger in einer Lieferkette mit abschließendem Verbrauchsgüterkauf für eine vor Mitteilung eines Mangels vereinbarte, zu seinem Nachteil gehende Abweichung von den in § 478 Abs. 2 Satz 1 BGB genannten Vorschriften ein wirtschaftlich gleichwertiger Vorteil eingeräumt wird. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der Nachteile und Vorteile; eine vollständige Kompensation in jedem einzelnen Rückgriffsfall ist nicht erforderlich. Fehlt ein solcher Ausgleich, kann sich der Lieferant grundsätzlich nicht auf die Abweichung berufen; ausgenommen sind Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatz, wobei die AGB-Kontrolle nach § 307 BGB bestehen bleibt.

Merksatz

Gleichwertigkeit bedeutet wirtschaftliche Ausgewogenheit insgesamt, nicht zwingend vollständigen Ersatz in jedem einzelnen Rückgriffsfall.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Haushaltswarenhändler kauft neue Mixer bei einem Hersteller und verkauft sie an Privatleute für deren Haushalt. 2Bevor irgendein Fehler bekannt wird, vereinbaren beide, dass der Händler bei schon bei Lieferung fehlerhaften Geräten die fünf Euro Rückporto zum Hersteller selbst trägt; alle übrigen Rechte bleiben unverändert. 3Daneben verpflichtet sich der Hersteller, für jeden solchen Versand ohne weitere Bedingungen zeitgleich sechs Euro an den Händler zu zahlen. Später gibt ein Kunde einen von Anfang an defekten Mixer zurück, den der Händler für fünf Euro an den Hersteller sendet.

Trifft „Gleichwertiger Ausgleich“ hier zu?

„Gleichwertiger Ausgleich“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unternehmer als Rückgriffsgläubiger in einer Verbrauchsgüterkaufkette
    Der Händler bezieht die Ware gewerblich vom Hersteller und verkauft sie anschließend an Verbraucher.
    erfüllt
  2. 2
    Vor der Mangelmitteilung vereinbarte nachteilige Abweichung
    Die Vereinbarung verlagert vor jeder Mangelmitteilung die gesetzlich vom Hersteller zu tragenden Rücksendekosten auf den Händler.
    erfüllt
  3. 3
    Wirtschaftlich gleichwertiger Vorteil
    Die zusätzliche Zahlung übersteigt die einzigen auf den Händler verlagerten Kosten von fünf Euro.
    erfüllt
BFall B

1Ein Haushaltswarenhändler kauft neue Mixer bei einem Hersteller und verkauft sie an Privatleute für deren Haushalt. 2Bevor irgendein Fehler bekannt wird, vereinbaren beide, dass der Händler bei schon bei Lieferung fehlerhaften Geräten die fünf Euro Rückporto zum Hersteller selbst trägt; alle übrigen Rechte bleiben unverändert. Daneben verpflichtet sich der Hersteller, für jeden solchen Versand ohne weitere Bedingungen zeitgleich einen Euro an den Händler zu zahlen. Später gibt ein Kunde einen von Anfang an defekten Mixer zurück, den der Händler für fünf Euro an den Hersteller sendet.

Trifft „Gleichwertiger Ausgleich“ hier zu?

„Gleichwertiger Ausgleich“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wirtschaftlich gleichwertiger Vorteil

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unternehmer als Rückgriffsgläubiger in einer Verbrauchsgüterkaufkette
    Der Händler bezieht die Ware gewerblich vom Hersteller und verkauft sie anschließend an Verbraucher.
    erfüllt
  2. 2
    Vor der Mangelmitteilung vereinbarte nachteilige Abweichung
    Die Vereinbarung verlagert vor jeder Mangelmitteilung die gesetzlich vom Hersteller zu tragenden Rücksendekosten auf den Händler.
    erfüllt
  3. 3
    Wirtschaftlich gleichwertiger Vorteil
    Einem Euro zusätzlicher Zahlung stehen bei jeder Rücksendung fünf Euro Kosten gegenüber, ohne dass weitere Vorteile hinzukommen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin gleichwertiger Ausgleich wird als Garantie dafür angesehen, dass eine nachteilige AGB-Klausel wirksam ist.

RichtigAuch bei gleichwertigem Ausgleich muss eine AGB-Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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