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Gleichstufigkeit

Zivilrecht

Gleichstufigkeit bedeutet bei der Gesamtschuld nach der Rechtsprechung, dass die Verpflichtungen mehrerer Schuldner gegenüber demselben Gläubiger auf dieselbe Leistung gerichtet sind und zwischen ihnen kein gesetzlich vorgegebenes Vor- oder Nachrangverhältnis besteht. Eine bloß unterschiedliche Verteilung der endgültigen Belastung im Innenverhältnis steht der Gleichstufigkeit nicht entgegen.

Merksatz

Entscheidend ist der Rang der Verpflichtungen, nicht die interne Verteilung der Zahlungslast.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul und Rita nehmen gemeinsam bei einer Bank einen Kredit über 10.000 Euro für ein Auto auf, das beiden gehören soll. Beide verpflichten sich gegenüber der Bank, jeweils die gesamten 10.000 Euro zurückzuzahlen; die Bank soll den Betrag insgesamt nur einmal erhalten. Die Rückzahlung ist inzwischen fällig. Im Verhältnis zueinander soll Paul 7.000 Euro und Rita 3.000 Euro tragen.

Trifft „Gleichstufigkeit“ hier zu?

„Gleichstufigkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Schuldner gegenüber demselben Gläubiger
    Paul und Rita sind beide gegenüber derselben Bank zur Rückzahlung verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Verpflichtungen auf dieselbe Leistung
    Beide schulden die Rückzahlung desselben Kreditbetrags.
    erfüllt
  3. 3
    Kein gesetzlich vorgegebenes Rangverhältnis
    Beide sind gleichrangige Kreditnehmer; die unterschiedliche interne Lastenverteilung ändert daran nichts.
    erfüllt
BFall B

Paul muss einer Bank einen inzwischen fälligen Kredit über 10.000 Euro zurückzahlen. Rita hat der Bank schriftlich versprochen, für die Rückzahlung dieser Summe durch Paul einzustehen. Sie hat dabei ausdrücklich darauf verzichtet, dass die Bank zuerst erfolglos gegen Paul vollstrecken muss.

Trifft „Gleichstufigkeit“ hier zu?

„Gleichstufigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein gesetzlich vorgegebenes Rangverhältnis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Schuldner gegenüber demselben Gläubiger
    Der Bank sind sowohl Paul als Kreditnehmer als auch Rita als Bürgin verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Verpflichtungen auf dieselbe Leistung
    Beide Verpflichtungen richten sich auf die Zahlung derselben 10.000 Euro an die Bank.
    erfüllt
  3. 3
    Kein gesetzlich vorgegebenes Rangverhältnis
    Der Verzicht auf eine vorherige Vollstreckung gegen Paul beseitigt das gesetzliche Rangverhältnis zwischen Hauptschuld und Bürgschaft nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Gleichstufigkeit wird verneint, weil die Schuldner im Innenverhältnis unterschiedlich große Teile der Zahlungslast tragen.

RichtigEine unterschiedliche interne Lastenverteilung begründet für sich genommen kein Rangverhältnis zwischen den Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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