Definitionen
Gleichstufigkeit
ZivilrechtGleichstufigkeit bedeutet bei der Gesamtschuld nach der Rechtsprechung, dass die Verpflichtungen mehrerer Schuldner gegenüber demselben Gläubiger auf dieselbe Leistung gerichtet sind und zwischen ihnen kein gesetzlich vorgegebenes Vor- oder Nachrangverhältnis besteht. Eine bloß unterschiedliche Verteilung der endgültigen Belastung im Innenverhältnis steht der Gleichstufigkeit nicht entgegen.
Entscheidend ist der Rang der Verpflichtungen, nicht die interne Verteilung der Zahlungslast.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul und Rita nehmen gemeinsam bei einer Bank einen Kredit über 10.000 Euro für ein Auto auf, das beiden gehören soll. Beide verpflichten sich gegenüber der Bank, jeweils die gesamten 10.000 Euro zurückzuzahlen; die Bank soll den Betrag insgesamt nur einmal erhalten. Die Rückzahlung ist inzwischen fällig. Im Verhältnis zueinander soll Paul 7.000 Euro und Rita 3.000 Euro tragen.
Trifft „Gleichstufigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere Schuldner gegenüber demselben GläubigerPaul und Rita sind beide gegenüber derselben Bank zur Rückzahlung verpflichtet.
- 2erfülltVerpflichtungen auf dieselbe LeistungBeide schulden die Rückzahlung desselben Kreditbetrags.
- 3erfülltKein gesetzlich vorgegebenes RangverhältnisBeide sind gleichrangige Kreditnehmer; die unterschiedliche interne Lastenverteilung ändert daran nichts.
Paul muss einer Bank einen inzwischen fälligen Kredit über 10.000 Euro zurückzahlen. Rita hat der Bank schriftlich versprochen, für die Rückzahlung dieser Summe durch Paul einzustehen. Sie hat dabei ausdrücklich darauf verzichtet, dass die Bank zuerst erfolglos gegen Paul vollstrecken muss.
Trifft „Gleichstufigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere Schuldner gegenüber demselben GläubigerDer Bank sind sowohl Paul als Kreditnehmer als auch Rita als Bürgin verpflichtet.
- 2erfülltVerpflichtungen auf dieselbe LeistungBeide Verpflichtungen richten sich auf die Zahlung derselben 10.000 Euro an die Bank.
- 3fehltKein gesetzlich vorgegebenes RangverhältnisDer Verzicht auf eine vorherige Vollstreckung gegen Paul beseitigt das gesetzliche Rangverhältnis zwischen Hauptschuld und Bürgschaft nicht.
Typische Fehler
FehlerDie Gleichstufigkeit wird verneint, weil die Schuldner im Innenverhältnis unterschiedlich große Teile der Zahlungslast tragen.
RichtigEine unterschiedliche interne Lastenverteilung begründet für sich genommen kein Rangverhältnis zwischen den Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema