Definitionen
Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Art. 3 II GG · Öffentliches RechtArt. 3 II GG garantiert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und verpflichtet den Staat zugleich aktiv, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Gleiche Rechte allein genügen nicht: Der Staat muss auch tatsächliche Gleichberechtigung aktiv fördern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine staatliche Hochschule nimmt Frauen und Männer nach denselben Regeln in alle Studiengänge auf. 2Eine Untersuchung zeigt, dass fehlende Kinderbetreuung vor allem Studentinnen am Studium hindert. Deshalb richtet die Hochschule kostenlose Betreuungsplätze für Kinder aller Studierenden ein.
Trifft „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGleiche Rechte für Männer und FrauenBeim Studienzugang gelten für Frauen und Männer dieselben rechtlichen Bedingungen.
- 2erfülltAktive staatliche Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung und des NachteilsabbausDie öffentliche Hochschule wirkt durch zusätzliche Kinderbetreuung einem festgestellten tatsächlichen Nachteil von Studentinnen entgegen.
Eine staatliche Hochschule nimmt zum Mathematikstudium nur Männer auf; als einzigen Grund nennt sie das Geschlecht. 2Eine Untersuchung zeigt, dass fehlende Kinderbetreuung vor allem Studentinnen der übrigen Studiengänge am Studium hindert. Deshalb richtet die Hochschule kostenlose Betreuungsplätze für Kinder aller Studierenden ein.
Trifft „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGleiche Rechte für Männer und FrauenDer allein geschlechtsbezogene Ausschluss vom Mathematikstudium verletzt die gleichen Zugangsrechte von Frauen.
- 2erfülltAktive staatliche Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung und des NachteilsabbausDie Kinderbetreuung baut einen tatsächlichen Nachteil von Studentinnen ab, beseitigt aber nicht den ungleichen Studienzugang.
Typische Fehler
FehlerDen staatlichen Förderauftrag als Erlaubnis für beliebige Benachteiligungen eines Geschlechts verstehen.
RichtigAuch bei Fördermaßnahmen bleibt der Staat an die Garantie der Gleichberechtigung gebunden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema