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Gleichberechtigung von Männern und Frauen

Art. 3 II GG · Öffentliches Recht

Art. 3 II GG garantiert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und verpflichtet den Staat zugleich aktiv, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Merksatz

Gleiche Rechte allein genügen nicht: Der Staat muss auch tatsächliche Gleichberechtigung aktiv fördern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine staatliche Hochschule nimmt Frauen und Männer nach denselben Regeln in alle Studiengänge auf. 2Eine Untersuchung zeigt, dass fehlende Kinderbetreuung vor allem Studentinnen am Studium hindert. Deshalb richtet die Hochschule kostenlose Betreuungsplätze für Kinder aller Studierenden ein.

Trifft „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“ hier zu?

„Gleichberechtigung von Männern und Frauen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gleiche Rechte für Männer und Frauen
    Beim Studienzugang gelten für Frauen und Männer dieselben rechtlichen Bedingungen.
    erfüllt
  2. 2
    Aktive staatliche Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung und des Nachteilsabbaus
    Die öffentliche Hochschule wirkt durch zusätzliche Kinderbetreuung einem festgestellten tatsächlichen Nachteil von Studentinnen entgegen.
    erfüllt
BFall B

Eine staatliche Hochschule nimmt zum Mathematikstudium nur Männer auf; als einzigen Grund nennt sie das Geschlecht. 2Eine Untersuchung zeigt, dass fehlende Kinderbetreuung vor allem Studentinnen der übrigen Studiengänge am Studium hindert. Deshalb richtet die Hochschule kostenlose Betreuungsplätze für Kinder aller Studierenden ein.

Trifft „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“ hier zu?

„Gleichberechtigung von Männern und Frauen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gleiche Rechte für Männer und Frauen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gleiche Rechte für Männer und Frauen
    Der allein geschlechtsbezogene Ausschluss vom Mathematikstudium verletzt die gleichen Zugangsrechte von Frauen.
    fehlt
  2. 2
    Aktive staatliche Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung und des Nachteilsabbaus
    Die Kinderbetreuung baut einen tatsächlichen Nachteil von Studentinnen ab, beseitigt aber nicht den ungleichen Studienzugang.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDen staatlichen Förderauftrag als Erlaubnis für beliebige Benachteiligungen eines Geschlechts verstehen.

RichtigAuch bei Fördermaßnahmen bleibt der Staat an die Garantie der Gleichberechtigung gebunden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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