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Gleichartige Tateinheit

§ 52 StGB · Strafrecht

Gleichartige Tateinheit (§ 52 StGB) liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Verletzungen desselben Strafgesetzes verwirklicht, also ein und dieselbe Tat mehrfach denselben Tatbestand erfüllt.

Merksatz

Mehrere Tatbestandsverwirklichungen bedeuten nicht automatisch mehrere Handlungen.

Gleichartige oder ungleichartige Tateinheit?Beide Formen setzen Handlungseinheit voraus. Entscheidend ist, ob dasselbe Strafgesetz mehrfach oder verschiedene Strafgesetze verletzt werden.
Gleichartige Tateinheit
Ungleichartige Tateinheit
Handlung
Eine Handlung
Eine Handlung
Strafgesetze
Dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt
Verschiedene Strafgesetze verletzt
Strafe
Eine einheitliche Strafe
Eine einheitliche Strafe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena stößt Ben und Cem, die eng nebeneinander stehen, mit einer einzigen Armbewegung absichtlich zu Boden. Sie will, dass beide sich dabei verletzen. Beide erleiden schmerzhafte Prellungen.

Trifft „Gleichartige Tateinheit“ hier zu?

„Gleichartige Tateinheit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handlungseinheit
    Lena verletzt beide durch eine einzige körperliche Betätigung.
    erfüllt
  2. 2
    Mehrfache Tatbestandsverwirklichung
    Lena verwirklicht gegenüber jedem der beiden den Tatbestand der Körperverletzung.
    erfüllt
  3. 3
    Identität des Strafgesetzes
    Beide Verletzungen erfüllen denselben Körperverletzungstatbestand.
    erfüllt
BFall B

Ben steht unmittelbar hinter einer Fensterscheibe, die Cem gehört. 1Lena wirft einen faustgroßen Stein durch die Scheibe auf Ben, um die Scheibe zu zerstören und Ben zu verletzen. 2Die Scheibe zerbricht, und Ben erleidet durch den Treffer eine schmerzhafte Prellung.

Trifft „Gleichartige Tateinheit“ hier zu?

„Gleichartige Tateinheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Identität des Strafgesetzes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handlungseinheit
    Beide Tatbestandsverwirklichungen beruhen auf demselben Wurf.
    erfüllt
  2. 2
    Mehrfache Tatbestandsverwirklichung
    Lena verwirklicht eine Sachbeschädigung und eine gefährliche Körperverletzung.
    erfüllt
  3. 3
    Identität des Strafgesetzes
    Sachbeschädigung und gefährliche Körperverletzung verletzen unterschiedliche Strafgesetze.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Verletzung verschiedener Strafgesetze durch eine Handlung wird als gleichartige Tateinheit bezeichnet.

RichtigGleichartige Tateinheit betrifft die mehrfache Verletzung desselben Strafgesetzes; bei verschiedenen Strafgesetzen liegt ungleichartige Tateinheit vor.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür jede Verletzung desselben Strafgesetzes wird trotz Handlungseinheit eine gesonderte Strafe festgesetzt.

RichtigBei gleichartiger Tateinheit wird eine einheitliche Strafe festgesetzt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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