Definitionen
Gift
§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB · StrafrechtGift ist jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung geeignet ist, die Gesundheit eines Menschen erheblich zu schädigen oder zu zerstören, wobei es auf die Menge und die Art der Einwirkung ankommt.
Ob ein Stoff als Gift wirkt, hängt auch von seiner Menge und Einwirkungsart ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea mischt Ben eine große Menge eines Mittels gegen Ratten in einen Pudding. Ben isst den Pudding. Der darin enthaltene Wirkstoff blockiert die Blutgerinnung und verursacht bei Ben schwere innere Blutungen.
Trifft „Gift“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrganischer oder anorganischer StoffDas Mittel und sein Wirkstoff sind stoffliche Substanzen.
- 2erfülltChemische oder chemisch-physikalische WirkungDer Wirkstoff greift chemisch in die Blutgerinnung ein.
- 3erfülltEignung zu erheblicher Gesundheitsschädigung nach Menge und EinwirkungsartDie geschluckte Menge ist zur erheblichen Gesundheitsschädigung geeignet, wie die schweren inneren Blutungen zeigen.
Lea mischt Ben 1scharfkantige Glassplitter in einen Pudding. 3Ben isst den Pudding und erleidet tiefe Schnittverletzungen in der Speiseröhre. Die Verletzungen entstehen ausschließlich dadurch, dass die Kanten der Splitter das Gewebe aufschneiden.
Trifft „Gift“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrganischer oder anorganischer StoffGlas ist ein anorganischer Stoff.
- 2fehltChemische oder chemisch-physikalische WirkungDie scharfen Kanten verletzen das Gewebe ausschließlich mechanisch.
- 3erfülltEignung zu erheblicher Gesundheitsschädigung nach Menge und EinwirkungsartDie geschluckten Splitter sind aufgrund ihrer scharfen Kanten zu erheblichen Verletzungen geeignet.
Typische Fehler
FehlerJeder erheblich gesundheitsschädliche Stoff wird als Gift eingeordnet, auch wenn er ausschließlich mechanisch wirkt.
RichtigFür Gift ist eine chemische oder chemisch-physikalische Wirkung erforderlich; eine rein mechanische Verletzungswirkung genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema