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Gewissensentscheidung

Art. 4 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Eine Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er gegen sie nicht handeln könnte, ohne in ernste Gewissensnot zu geraten.

Merksatz

Entscheidend ist, wie verbindlich die Person die sittliche Forderung erlebt, nicht ob andere sie teilen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Kollegin bietet Lea beim Mittagessen ein Fleischgericht an. 1Lea hält das Töten von Tieren zum Essen nach ernsthafter Überlegung für moralisch falsch und lehnt das Gericht ab. 2Sie fühlt sich persönlich verpflichtet, unter keinen Umständen davon abzuweichen; würde sie dennoch Fleisch essen, geriete sie in schwere seelische Not.

Trifft „Gewissensentscheidung“ hier zu?

„Gewissensentscheidung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ernste sittliche Entscheidung nach Gut und Böse
    Lea trifft ihre Entscheidung aufgrund einer ernsthaften Bewertung des Verhaltens als moralisch falsch.
    erfüllt
  2. 2
    Unbedingte innere Bindung mit drohender ernster Gewissensnot
    Lea erlebt den Verzicht als unbedingt bindend und könnte ihm nur unter schwerer innerer Not zuwiderhandeln.
    erfüllt
BFall B

Eine Kollegin bietet Lea beim Mittagessen ein Fleischgericht an. 1Lea hält das Töten von Tieren zum Essen nach ernsthafter Überlegung für moralisch falsch und lehnt das Gericht ab. Für sie ist der Verzicht jedoch ein veränderbarer persönlicher Entschluss; sie könnte das Gericht essen, ohne in einen inneren Konflikt zu geraten.

Trifft „Gewissensentscheidung“ hier zu?

„Gewissensentscheidung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unbedingte innere Bindung mit drohender ernster Gewissensnot

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ernste sittliche Entscheidung nach Gut und Böse
    Auch hier beruht Leas Entscheidung auf einer ernsthaften sittlichen Bewertung.
    erfüllt
  2. 2
    Unbedingte innere Bindung mit drohender ernster Gewissensnot
    Lea empfindet keine unbedingte Verpflichtung und könnte ohne ernste innere Not anders handeln.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Gewissensentscheidung wird nur bei religiöser Begründung anerkannt.

RichtigDie Entscheidung muss sittlich begründet sein, aber nicht auf einem religiösen Glauben beruhen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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