Definitionen
Gewillkürte Prozessstandschaft
§ 51 ZPO · ZivilrechtDie gewillkürte Prozessstandschaft liegt vor, wenn jemand im eigenen Namen ein fremdes Recht aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Ermächtigung des Rechtsinhabers gerichtlich geltend macht, wobei der Prozessstandschafter ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung haben muss.
Die Ermächtigung allein genügt nicht; der Kläger braucht auch ein eigenes schutzwürdiges Interesse.
Fälle zum Selbstprüfen
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Schreinerin Anna hat ihre Forderung gegen Ben auf Zahlung für einen gelieferten Schrank zur Sicherung ihres Bankdarlehens an ihre Bank übertragen. Die Bank hat Anna ausdrücklich erlaubt, die Forderung im eigenen Namen vor Gericht einzuklagen. Anna erhebt im eigenen Namen gegen Ben Klage auf Zahlung an die Bank. Nach der Vereinbarung mit der Bank wird jeder eingezogene Betrag auf Annas Darlehensschuld angerechnet.
Trifft „Gewillkürte Prozessstandschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln im eigenen NamenAnna tritt selbst als Klägerin auf und nicht als Vertreterin der Bank.
- 2erfülltGeltendmachung eines fremden RechtsDurch die Abtretung ist die Bank Inhaberin der eingeklagten Forderung geworden.
- 3erfülltRechtsgeschäftliche Ermächtigung des RechtsinhabersDie Bank hat als Forderungsinhaberin die Prozessführung durch Anna gestattet.
- 4erfülltGerichtliche GeltendmachungAnna verfolgt die Forderung mit einer Klage vor Gericht.
- 5erfülltEigenes schutzwürdiges Interesse an der RechtsverfolgungDie Durchsetzung der Forderung verringert Annas eigene Schulden und dient damit ihrem wirtschaftlichen Interesse.
Schreinerin Anna hat ihre Forderung gegen Ben auf Zahlung für einen gelieferten Schrank zur Sicherung ihres Bankdarlehens an ihre Bank übertragen. Die Bank hat Anna von Anfang an ausdrücklich untersagt, die Forderung einzuziehen oder einzuklagen. Anna erhebt trotzdem im eigenen Namen gegen Ben Klage auf Zahlung an die Bank. Nach der Vereinbarung mit der Bank wird jeder eingezogene Betrag auf Annas Darlehensschuld angerechnet.
Trifft „Gewillkürte Prozessstandschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln im eigenen NamenAnna tritt selbst als Klägerin auf und nicht als Vertreterin der Bank.
- 2erfülltGeltendmachung eines fremden RechtsDie eingeklagte Forderung steht nach der Abtretung der Bank zu.
- 3fehltRechtsgeschäftliche Ermächtigung des RechtsinhabersDie Bank hat Anna die Prozessführung nicht gestattet, sondern ausdrücklich untersagt.
- 4erfülltGerichtliche GeltendmachungAnna macht die Forderung durch eine Klage vor Gericht geltend.
- 5erfülltEigenes schutzwürdiges Interesse an der RechtsverfolgungAnna hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse, weil Zahlungen ihre Darlehensschuld verringern.
Typische Fehler
FehlerDer Prozessstandschafter wird als bloßer Vertreter des Rechtsinhabers behandelt.
RichtigDer Prozessstandschafter ist selbst Partei; ein Prozessvertreter handelt dagegen im Namen der vertretenen Partei.
FehlerDie Ermächtigung zur Prozessführung wird mit einer Übertragung des Anspruchs gleichgesetzt.
RichtigDie Ermächtigung ändert den Rechtsinhaber nicht; der Prozessstandschafter verfolgt weiterhin ein fremdes Recht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema