Definitionen
Gewillkürte Form
§ 125 S. 2 BGB · ZivilrechtGewillkürte Form liegt vor, wenn die Parteien für ein Rechtsgeschäft privatautonom eine bestimmte Form vereinbart haben, ohne dass das Gesetz diese vorschreibt; im Zweifel ist anzunehmen, dass das Rechtsgeschäft bis zur Einhaltung der vereinbarten Form nicht bindend sein soll, sodass ein Verstoß gegen die vereinbarte Form gemäß § 125 S. 2 BGB zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führt.
Die tatsächliche Verwendung einer Form ersetzt keine Vereinbarung über ihre Verbindlichkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben vereinbaren, dass sie den Kauf von Annas gebrauchtem Schreibtisch nur per E-Mail abschließen dürfen. Anna bietet Ben den Schreibtisch per E-Mail für 80 Euro an. Ben nimmt das Angebot per E-Mail an.
Trifft „Gewillkürte Form“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFormvereinbarung der ParteienBeide legen gemeinsam fest, in welcher Form sie den Vertrag schließen müssen.
- 2erfülltKeine gesetzliche Vorgabe dieser FormFür diesen Kauf einer beweglichen Sache schreibt das Gesetz keinen Abschluss per E-Mail vor.
Anna bietet Ben 2ihren gebrauchten Schreibtisch per E-Mail für 80 Euro an. Ben nimmt das Angebot per E-Mail an. Eine Vorgabe dazu, wie sie den Kauf abschließen müssen, haben sie nicht vereinbart.
Trifft „Gewillkürte Form“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltFormvereinbarung der ParteienDie bloße Nutzung von E-Mails begründet hier keine Vereinbarung über eine einzuhaltende Form.
- 2erfülltKeine gesetzliche Vorgabe dieser FormFür diesen Kauf einer beweglichen Sache schreibt das Gesetz keinen Abschluss per E-Mail vor.
Typische Fehler
FehlerJeder Verstoß gegen eine vereinbarte Form wird ohne weitere Prüfung als Nichtigkeitsgrund behandelt.
RichtigDie Nichtigkeit ist nur eine Zweifelsregel; ein abweichender Parteiwille ist zu berücksichtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema