Definitionen
Gewalttätigkeiten
§ 125 StGB · StrafrechtGewalttätigkeiten sind aggressive Handlungen gegen Menschen oder Sachen, die unter Einsatz physischer Kraft erfolgen und von einiger Erheblichkeit sind. Eine Verletzung oder ein Sachschaden muss nicht eintreten.
Ein erheblicher körperlicher Angriff kann auch ohne Verletzung oder Sachschaden genügen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Während einer wütenden Kundgebung wirft Ben einen faustgroßen Stein gegen das Schaufenster eines Geschäfts. Die Scheibe zerbricht; Ben will damit seine Feindseligkeit gegenüber dem Inhaber zeigen.
Trifft „Gewalttätigkeiten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAggressive Handlung gegen Menschen oder SachenBen greift das Schaufenster gezielt in feindseliger Weise an.
- 2erfülltEinsatz körperlicher KraftBen setzt beim Steinwurf körperliche Kraft gegen eine Sache ein.
- 3erfülltHinreichende ErheblichkeitDer gezielte Wurf eines faustgroßen Steins gegen eine Glasscheibe überschreitet die Erheblichkeitsschwelle.
Während einer wütenden Kundgebung geht Ben auf einen Passanten zu und 1schiebt ihn aus Feindseligkeit mit der flachen Hand ganz leicht am Oberarm. 2Der Passant wird dabei nur wenige Zentimeter zur Seite bewegt, bleibt sicher stehen und spürt keine Schmerzen.
Trifft „Gewalttätigkeiten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAggressive Handlung gegen Menschen oder SachenBen wirkt aus feindseliger Haltung gezielt auf den Körper des Passanten ein.
- 2erfülltEinsatz körperlicher KraftAuch das leichte Beiseiteschieben beruht auf dem Einsatz körperlicher Kraft.
- 3fehltHinreichende ErheblichkeitDas ganz leichte Beiseiteschieben ohne Schmerzen oder Gleichgewichtsverlust bleibt unterhalb der erforderlichen Erheblichkeit.
Typische Fehler
FehlerDas bloße passive Sitzen in einer Blockade schon deshalb als Gewalttätigkeit einordnen, weil es andere behindert.
RichtigEine bloße passive Behinderung genügt nicht; erforderlich ist eine aggressive Handlung unter Einsatz körperlicher Kraft von einiger Erheblichkeit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema