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Gewalttätigkeiten

§ 125 StGB · Strafrecht

Gewalttätigkeiten sind aggressive Handlungen gegen Menschen oder Sachen, die unter Einsatz physischer Kraft erfolgen und von einiger Erheblichkeit sind. Eine Verletzung oder ein Sachschaden muss nicht eintreten.

Merksatz

Ein erheblicher körperlicher Angriff kann auch ohne Verletzung oder Sachschaden genügen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Während einer wütenden Kundgebung wirft Ben einen faustgroßen Stein gegen das Schaufenster eines Geschäfts. Die Scheibe zerbricht; Ben will damit seine Feindseligkeit gegenüber dem Inhaber zeigen.

Trifft „Gewalttätigkeiten“ hier zu?

„Gewalttätigkeiten“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aggressive Handlung gegen Menschen oder Sachen
    Ben greift das Schaufenster gezielt in feindseliger Weise an.
    erfüllt
  2. 2
    Einsatz körperlicher Kraft
    Ben setzt beim Steinwurf körperliche Kraft gegen eine Sache ein.
    erfüllt
  3. 3
    Hinreichende Erheblichkeit
    Der gezielte Wurf eines faustgroßen Steins gegen eine Glasscheibe überschreitet die Erheblichkeitsschwelle.
    erfüllt
BFall B

Während einer wütenden Kundgebung geht Ben auf einen Passanten zu und 1schiebt ihn aus Feindseligkeit mit der flachen Hand ganz leicht am Oberarm. 2Der Passant wird dabei nur wenige Zentimeter zur Seite bewegt, bleibt sicher stehen und spürt keine Schmerzen.

Trifft „Gewalttätigkeiten“ hier zu?

„Gewalttätigkeiten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Hinreichende Erheblichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aggressive Handlung gegen Menschen oder Sachen
    Ben wirkt aus feindseliger Haltung gezielt auf den Körper des Passanten ein.
    erfüllt
  2. 2
    Einsatz körperlicher Kraft
    Auch das leichte Beiseiteschieben beruht auf dem Einsatz körperlicher Kraft.
    erfüllt
  3. 3
    Hinreichende Erheblichkeit
    Das ganz leichte Beiseiteschieben ohne Schmerzen oder Gleichgewichtsverlust bleibt unterhalb der erforderlichen Erheblichkeit.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas bloße passive Sitzen in einer Blockade schon deshalb als Gewalttätigkeit einordnen, weil es andere behindert.

RichtigEine bloße passive Behinderung genügt nicht; erforderlich ist eine aggressive Handlung unter Einsatz körperlicher Kraft von einiger Erheblichkeit.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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