Definitionen
Gaststättengewerbe
§ 1 GastG · Öffentliches RechtEin Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerblich Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft oder Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Dies gilt für das stehende Gewerbe sowie für selbständige Gewerbetreibende im Reisegewerbe, die bei einer Veranstaltung von einer für deren Dauer ortsfesten Betriebsstätte aus tätig werden.
Entscheidend ist die gewerbliche Bewirtung zum Verzehr vor Ort, nicht der bloße Verkauf zum Mitnehmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena verkauft dauerhaft auf eigene Rechnung Kaffee und belegte Brötchen in einem Laden. Sie stellt dort Tische und Stühle für ihre Gäste bereit. Die Gäste essen und trinken dort. Der Laden steht allen Kunden offen.
Trifft „Gaststättengewerbe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStehendes Gewerbe oder selbständiges Reisegewerbe mit veranstaltungsbezogen ortsfester BetriebsstätteDer selbständige, dauerhafte Verkauf aus einem Laden gehört zum stehenden Gewerbe.
- 2erfülltGetränke oder zubereitete SpeisenKaffee ist ein Getränk und belegte Brötchen sind zubereitete Speisen.
- 3erfülltAbgabe zum Verzehr vor OrtDie Waren werden zum Essen und Trinken im Laden angeboten.
- 4erfülltZugang für jedermann oder bestimmte PersonenkreiseDer Betrieb ist allgemein zugänglich.
Lena verkauft dauerhaft auf eigene Rechnung Kaffee und belegte Brötchen in einem Laden. Alles wird ausschließlich zum Mitnehmen abgegeben; im Laden und auf dem zugehörigen Gelände ist Essen und Trinken untersagt. Die Kunden verzehren die Waren erst zu Hause oder an ihrem Arbeitsplatz. Der Laden steht allen Kunden offen.
Trifft „Gaststättengewerbe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStehendes Gewerbe oder selbständiges Reisegewerbe mit veranstaltungsbezogen ortsfester BetriebsstätteDer selbständige, dauerhafte Verkauf aus einem Laden gehört zum stehenden Gewerbe.
- 2erfülltGetränke oder zubereitete SpeisenKaffee ist ein Getränk und belegte Brötchen sind zubereitete Speisen.
- 3fehltAbgabe zum Verzehr vor OrtDie Waren sind ausschließlich zur Mitnahme und zum Verzehr außerhalb des Betriebs bestimmt.
- 4erfülltZugang für jedermann oder bestimmte PersonenkreiseDer Betrieb ist allgemein zugänglich.
Typische Fehler
FehlerBetriebe im Reisegewerbe werden stets aus dem Begriff ausgeschlossen.
RichtigAuch selbständige Reisegewerbetreibende können erfasst sein, wenn ihr Betrieb während einer Veranstaltung an einem festen Standort bleibt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
FehlerEin Betrieb wird allein deshalb ausgeschlossen, weil er nur einem bestimmten Personenkreis offensteht.
RichtigDie Beschränkung des Zugangs auf einen bestimmten Personenkreis schließt ein Gaststättengewerbe nicht aus.