Definitionen
Die Garantiefunktion des Tatbestands besagt, dass nur derjenige wegen einer Straftat bestraft werden darf, dessen Verhalten zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich unter Strafe gestellt war (nulla poena sine lege scripta, stricta, certa et praevia); sie sichert damit die Vorhersehbarkeit staatlichen Strafens und schützt den Bürger vor willkürlicher Strafverfolgung.
Strafwürdigkeit allein genügt nicht: Entscheidend sind die schon vor der Tat festgelegten gesetzlichen Grenzen.
- Vor der TatGesetzliche FestlegungDie gesetzlichen Voraussetzungen der Bestrafung müssen bereits feststehen.
- TatzeitpunktBegehung der TatEine erst später eingeführte Strafbarkeit kann diese Tat nicht erfassen.
- Gesetzliche Festlegung Die gesetzlichen Voraussetzungen der Bestrafung müssen bereits feststehen.
- Begehung der Tat Eine erst später eingeführte Strafbarkeit kann diese Tat nicht erfassen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora steckt im Supermarkt eine fremde Packung Kaffee unter ihre Jacke, um sie ohne Bezahlung zu behalten. Die Anklage verlangt eine Bestrafung nach der schon lange vor dieser Handlung geltenden Diebstahlsregel im Strafgesetzbuch.
Trifft „Garantiefunktion“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschriebene StrafgrundlageDie herangezogene Strafvorschrift ist in einem geschriebenen Gesetz enthalten.
- 2erfülltKeine Analogie zulasten des TätersDie Wegnahme der Kaffeepackung wird unmittelbar von der Diebstahlsvorschrift erfasst.
- 3erfülltHinreichende Bestimmtheit der StrafnormDie gesetzliche Beschreibung des Diebstahls bestimmt das verbotene Verhalten hinreichend genau.
- 4erfülltKeine Rückwirkung zulasten des TätersDie Strafvorschrift galt bereits vor Noras Handlung.
Nora kopiert ohne Erlaubnis eine fremde Einkaufsliste von einem nicht passwortgeschützten Computer auf ihren USB-Stick; die ursprüngliche Datei bleibt unverändert. Die Anklage verlangt eine Bestrafung nach der schon lange vor dieser Handlung geltenden Diebstahlsregel im Strafgesetzbuch. Dafür will sie reine Computerdaten wie körperliche Gegenstände behandeln.
Trifft „Garantiefunktion“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschriebene StrafgrundlageDie Anklage beruft sich auf eine geschriebene Strafvorschrift und nicht auf ungeschriebenes Recht.
- 2fehltKeine Analogie zulasten des TätersReine Computerdaten sind keine Sachen; ihre Gleichstellung mit körperlichen Gegenständen würde die Strafbarkeit durch Analogie erweitern.
- 3erfülltHinreichende Bestimmtheit der StrafnormDie Diebstahlsvorschrift selbst ist hinreichend bestimmt; fehlerhaft ist ihre beabsichtigte Erweiterung.
- 4erfülltKeine Rückwirkung zulasten des TätersEs soll keine erst nach Noras Handlung eingeführte Strafvorschrift angewendet werden.
Typische Fehler
FehlerEine Strafbarkeitslücke wird durch entsprechende Anwendung einer ähnlichen Strafvorschrift geschlossen.
RichtigEine Analogie darf die Strafbarkeit nicht zulasten des Täters begründen oder erweitern.
FehlerEs wird nur geprüft, ob das Verhalten im Zeitpunkt der Verurteilung unter Strafe steht.
RichtigDie Strafbarkeit muss bereits vor der Tat gesetzlich festgelegt gewesen sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema