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Garantieerklärung

§ 443 BGB · Zivilrecht

Eine Garantieerklärung ist eine vertragliche Erklärung, durch die der Erklärende selbstständig und verschuldensunabhängig für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Erfolges einsteht und damit eine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Einstandspflicht übernimmt.

Merksatz

Die Garantie schafft zusätzliche Ansprüche gegen ihren Geber, ohne die gesetzlichen Mängelrechte zu verdrängen.

Garantie oder gesetzliche Mängelhaftung?Die Garantie beruht auf einem zusätzlichen Versprechen. Wer daraus verpflichtet ist, hängt davon ab, wer es abgegeben hat.
Garantieerklärung
Gesetzliche Mängelhaftung
Grundlage
Zusätzliches vertragliches Versprechen
Gesetzliche Pflichten aus dem Kaufvertrag
Verpflichteter
Der jeweilige Garantiegeber
Der Verkäufer
Verhältnis
Ergänzt die gesetzlichen Ansprüche
Besteht auch ohne Garantie

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Beim Kauf einer neuen Waschmaschine unterschreiben Lea und die Herstellerin eine zusätzliche Vereinbarung. Darin verspricht die Herstellerin, den Motor vier Jahre lang kostenlos zu reparieren, wenn er bei normalem Gebrauch ausfällt. Ob die Herstellerin den Ausfall verschuldet hat, spielt laut der Vereinbarung keine Rolle. Das Dokument hält außerdem fest, dass das Versprechen unabhängig vom Kaufvertrag mit dem Händler gilt und Leas gesetzliche Ansprüche gegen ihn bestehen bleiben.

Trifft „Garantieerklärung“ hier zu?

„Garantieerklärung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Erklärung
    Die Herstellerin gibt ihr Versprechen im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit Lea ab.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständige Einstandspflicht
    Die Verpflichtung der Herstellerin beruht auf einem eigenen Versprechen neben dem Kaufvertrag.
    erfüllt
  3. 3
    Verschuldensunabhängiges Einstehen
    Die Reparaturpflicht setzt kein Verschulden der Herstellerin voraus.
    erfüllt
  4. 4
    Bestimmte Eigenschaft oder bestimmter Erfolg
    Das Versprechen bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit des Motors während eines bestimmten Zeitraums.
    erfüllt
  5. 5
    Einstandspflicht über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus
    Lea erhält einen zusätzlichen Reparaturanspruch gegen die Herstellerin neben ihren gesetzlichen Ansprüchen gegen den Händler.
    erfüllt
BFall B

Beim Kauf einer neuen Waschmaschine unterschreiben Lea und die Herstellerin eine zusätzliche Vereinbarung. Darin verspricht die Herstellerin, den Motor vier Jahre lang kostenlos zu reparieren, wenn er bei normalem Gebrauch ausfällt. Nach dem Dokument muss sie aber nur reparieren, wenn sie den Ausfall absichtlich oder durch mangelnde Sorgfalt verursacht hat. Das Dokument hält außerdem fest, dass das Versprechen unabhängig vom Kaufvertrag mit dem Händler gilt und Leas gesetzliche Ansprüche gegen ihn bestehen bleiben.

Trifft „Garantieerklärung“ hier zu?

„Garantieerklärung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verschuldensunabhängiges Einstehen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Erklärung
    Die Herstellerin übernimmt ihre Verpflichtung durch eine vertragliche Vereinbarung mit Lea.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständige Einstandspflicht
    Das Reparaturversprechen ist eine eigene Verpflichtung der Herstellerin neben dem Kaufvertrag.
    erfüllt
  3. 3
    Verschuldensunabhängiges Einstehen
    Die Herstellerin muss nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verursachung des Ausfalls reparieren.
    fehlt
  4. 4
    Bestimmte Eigenschaft oder bestimmter Erfolg
    Das Versprechen betrifft die Funktionsfähigkeit des Motors innerhalb von vier Jahren.
    erfüllt
  5. 5
    Einstandspflicht über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus
    Die Herstellerin übernimmt eine zusätzliche Reparaturpflicht neben der gesetzlichen Haftung des Händlers.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer Herstellergarantie wird ohne Weiteres ein Anspruch gegen den Verkäufer hergeleitet.

RichtigFür den Anspruch aus der Garantie ist entscheidend, wer das Versprechen abgegeben hat; bei einer reinen Herstellergarantie ist dies der Hersteller.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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