Definitionen
Fremdheit der Daten
§ 303a StGB · StrafrechtDaten sind fremd, wenn die rechtliche Befugnis, über sie zu verfügen, nicht ausschließlich dem Täter, sondern zumindest auch einem anderen zusteht.
Eigene Verfügungsrechte schließen die Fremdheit nicht aus, wenn auch andere verfügungsberechtigt sind.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena erstellt auf ihrem eigenen Laptop eine private Einkaufsliste und speichert sie dort. 2Sie hat die Datei allein für sich angelegt und sie niemandem zur Nutzung überlassen. Tom löscht die Datei ohne Lenas Erlaubnis.
Trifft „Fremdheit der Daten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtliche Verfügungsbefugnis über die DatenLena darf über die von ihr für sich auf dem eigenen Laptop gespeicherte Datei bestimmen.
- 2erfülltVerfügungsbefugnis zumindest auch einer anderen Person als des TätersDie Verfügungsbefugnis steht Lena und damit einer anderen Person als dem löschenden Tom zu.
1Tom erstellt auf seinem eigenen Laptop eine private Einkaufsliste und speichert sie dort. Er hat die Datei allein für sich angelegt und sie niemandem zur Nutzung überlassen. Später löscht er sie.
Trifft „Fremdheit der Daten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtliche Verfügungsbefugnis über die DatenTom darf über die von ihm für sich auf dem eigenen Laptop gespeicherte Datei bestimmen.
- 2fehltVerfügungsbefugnis zumindest auch einer anderen Person als des TätersDie Verfügungsbefugnis steht ausschließlich dem löschenden Tom zu.
Typische Fehler
FehlerDie Fremdheit der Daten wird allein danach beurteilt, wem der Computer oder Datenträger gehört.
RichtigZu prüfen ist die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Daten; diese ist nicht mit dem Eigentum am Datenträger gleichzusetzen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema