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Fremdheit des Geschäfts

§ 677 BGB · Zivilrecht

Ein Geschäft ist fremd, wenn es nach seiner objektiven Rechtszugehörigkeit oder bei einem objektiv neutralen Geschäft nach dem Willen des Handelnden in den Rechts- und Interessenkreis eines anderen als des Handelnden fällt, also zumindest auch Angelegenheit eines anderen ist.

Merksatz

Ein Geschäft kann zugleich eine eigene und eine fremde Angelegenheit sein.

Wo wird die Fremdheit geprüft?Gezeigt sind die Grundvoraussetzungen der echten Geschäftsführung ohne Auftrag, nicht die zusätzlichen Voraussetzungen einzelner Ansprüche.
  1. 1
    Geschäftsbesorgung
    Der Handelnde nimmt eine tatsächliche oder rechtliche Tätigkeit vor.
  2. 2
    Fremdheit des Geschäfts
    Die Zuordnung zu einem anderen folgt objektiv oder bei neutralen Geschäften aus dem Willen des Handelnden.
  3. 3
    Fremdgeschäftsführungswille
    Der Handelnde will das Geschäft zumindest auch für einen anderen führen.
  4. 4
    Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
    Weder ein Auftrag noch eine andere Berechtigung gegenüber dem Geschäftsherrn deckt die Tätigkeit.
  1. 1
    Geschäftsbesorgung Der Handelnde nimmt eine tatsächliche oder rechtliche Tätigkeit vor.
  2. 2
    Fremdheit des Geschäfts Die Zuordnung zu einem anderen folgt objektiv oder bei neutralen Geschäften aus dem Willen des Handelnden.
  3. 3
    Fremdgeschäftsführungswille Der Handelnde will das Geschäft zumindest auch für einen anderen führen.
  4. 4
    Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung Weder ein Auftrag noch eine andere Berechtigung gegenüber dem Geschäftsherrn deckt die Tätigkeit.
Fremdheit des Geschäfts

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea ersetzt die kaputten Latten eines Gartenzauns. Der Zaun gehört allein ihrem Nachbarn und grenzt seinen Garten zur Straße ab.

Trifft „Fremdheit des Geschäfts“ hier zu?

„Fremdheit des Geschäfts“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektive Zuordnung oder subjektive Zuordnung bei neutralem Geschäft
    Die Reparatur lässt sich anhand des Eigentums am Zaun objektiv zuordnen.
    erfüllt
  2. 2
    Zumindest auch Angelegenheit eines anderen
    Die Reparatur des Zauns betrifft den Rechtskreis des Nachbarn als Eigentümer.
    erfüllt
BFall B

Lea ersetzt die kaputten Latten ihres Gartenzauns. 1Der Zaun gehört ihr allein und grenzt ihren Garten zur Straße ab. Lea handelt nur für sich und verfolgt damit keine Zwecke für andere.

Trifft „Fremdheit des Geschäfts“ hier zu?

„Fremdheit des Geschäfts“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zumindest auch Angelegenheit eines anderen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektive Zuordnung oder subjektive Zuordnung bei neutralem Geschäft
    Die Reparatur lässt sich anhand des Eigentums am Zaun objektiv Lea zuordnen.
    erfüllt
  2. 2
    Zumindest auch Angelegenheit eines anderen
    Die Arbeiten betreffen nur Leas eigenen Zaun und werden nicht für einen anderen ausgeführt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerObjektiv neutrale Geschäfte werden ohne Prüfung des Willens des Handelnden als nicht fremd eingeordnet.

RichtigBei objektiv neutralen Geschäften ist zu prüfen, ob der Handelnde das Geschäft für einen anderen führen will.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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