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Freiwillige Übernahme

§ 13 StGB · Strafrecht

Eine freiwillige Übernahme liegt vor, wenn jemand bewusst und freiwillig tatsächlich die Sorge für die Abwendung von Gefahren für ein bestimmtes Rechtsgut übernimmt und der Schutzbefohlene oder ein Dritter im Vertrauen darauf auf anderweitige Schutzmaßnahmen verzichtet. Das Bewusstsein, dadurch eine rechtliche Einstandspflicht zu begründen, ist nicht erforderlich.

Merksatz

Eine bloße Schutzzusage genügt nicht; entscheidend ist die tatsächliche Übernahme der Schutzaufgabe.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara bietet von sich aus an, am Abend auf das Kleinkind ihrer Nachbarin aufzupassen und es vor Verletzungen zu schützen. 2Zur vereinbarten Zeit kommt sie in die Wohnung und betreut das Kind. 3Weil die Mutter auf Maras Betreuung vertraut, sagt sie die sonst eingesetzte Babysitterin ab und verlässt die Wohnung.

Trifft „Freiwillige Übernahme“ hier zu?

„Freiwillige Übernahme“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bewusster und freiwilliger Entschluss zur Schutzübernahme
    Mara entscheidet sich aus eigenem Antrieb und in Kenntnis der Aufgabe für die Betreuung.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche Schutzübernahme für ein bestimmtes Rechtsgut
    Mara beginnt tatsächlich mit der Betreuung zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes.
    erfüllt
  3. 3
    Vertrauensbedingter Verzicht auf anderweitige Schutzmaßnahmen
    Die Mutter verzichtet wegen Maras Betreuung auf die sonst verfügbare Aufsicht.
    erfüllt
BFall B

1Mara bietet von sich aus an, am Abend auf das Kleinkind ihrer Nachbarin aufzupassen und es vor Verletzungen zu schützen. Sie bleibt jedoch in ihrer eigenen Wohnung und beginnt die Betreuung zu keinem Zeitpunkt. 3Im Vertrauen auf Maras Zusage sagt die Mutter die sonst eingesetzte Babysitterin ab und verlässt die Wohnung, ohne Maras Ankunft abzuwarten.

Trifft „Freiwillige Übernahme“ hier zu?

„Freiwillige Übernahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächliche Schutzübernahme für ein bestimmtes Rechtsgut

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bewusster und freiwilliger Entschluss zur Schutzübernahme
    Mara entscheidet sich bewusst und aus eigenem Antrieb für die Schutzaufgabe.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche Schutzübernahme für ein bestimmtes Rechtsgut
    Mara belässt es bei der Zusage und übernimmt die Betreuung tatsächlich nicht.
    fehlt
  3. 3
    Vertrauensbedingter Verzicht auf anderweitige Schutzmaßnahmen
    Die Mutter verzichtet aufgrund ihres Vertrauens auf die anderweitig verfügbare Betreuung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Garantenstellung wird abgelehnt, weil die betreuende Person ihre rechtliche Einstandspflicht nicht kennt.

RichtigDie Schutzaufgabe muss bewusst übernommen werden; ihre rechtliche Bedeutung muss die Person nicht erkennen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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