Definitionen
Freizügigkeitsrichtlinie
RL 2004/38/EG · Öffentliches RechtDie Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) regelt das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, und bestimmt insbesondere die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten, das Aufenthaltsrecht für mehr als drei Monate sowie das Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. Sie bildet zugleich den unionsrechtlichen Rahmen für Beschränkungen der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit.
Die Richtlinie regelt nicht nur Aufenthaltsrechte, sondern auch mögliche Beschränkungen der Freizügigkeit.
- AufenthaltsbeginnAufenthalt bis zu drei MonatenFür den Aufenthalt bis zu drei Monaten regelt die Richtlinie eigene Voraussetzungen.
- Nach 3 MonatenAufenthalt über drei MonateFür einen längeren Aufenthalt müssen die dafür geregelten Voraussetzungen geprüft werden.
- Nach 5 JahrenDaueraufenthaltsrechtDie Richtlinie regelt die Voraussetzungen für das Daueraufenthaltsrecht nach rechtmäßigem Aufenthalt.
- Aufenthalt bis zu drei Monaten Für den Aufenthalt bis zu drei Monaten regelt die Richtlinie eigene Voraussetzungen.
- Aufenthalt über drei Monate Für einen längeren Aufenthalt müssen die dafür geregelten Voraussetzungen geprüft werden.
- Daueraufenthaltsrecht Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen für das Daueraufenthaltsrecht nach rechtmäßigem Aufenthalt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 1französische Staatsangehörige Camille lebt in Frankreich und besitzt einen gültigen Reisepass. 2Sie reist für zwei Monate als Touristin nach Deutschland und möchte wissen, unter welchen Bedingungen sie dort bleiben darf.
Trifft „Freizügigkeitsrichtlinie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnionsbürger oder Familienangehörige eines UnionsbürgersCamille ist als französische Staatsangehörige Unionsbürgerin.
- 2erfülltBewegung oder Aufenthalt im Gebiet eines MitgliedstaatsDer Aufenthalt betrifft mit Deutschland einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Die 1französische Staatsangehörige Camille lebt in Frankreich und besitzt einen gültigen Reisepass. Sie reist für zwei Monate als Touristin nach Kanada und möchte wissen, unter welchen Bedingungen sie dort bleiben darf.
Trifft „Freizügigkeitsrichtlinie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnionsbürger oder Familienangehörige eines UnionsbürgersCamille ist als französische Staatsangehörige Unionsbürgerin.
- 2fehltBewegung oder Aufenthalt im Gebiet eines MitgliedstaatsKanada ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union; der dortige Aufenthalt wird nicht durch die Richtlinie geregelt.
Typische Fehler
FehlerDer persönliche Regelungsbereich der Richtlinie wird auf Arbeitnehmer beschränkt.
RichtigDie Richtlinie erfasst auch Unionsbürger, die keine Arbeitnehmer sind, sowie ihre Familienangehörigen.
FehlerEin Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird ohne Prüfung weiterer Voraussetzungen für zulässig gehalten.
RichtigFür einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen die dafür geregelten Voraussetzungen geprüft werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema