Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen

Freizügigkeitsrichtlinie

RL 2004/38/EG · Öffentliches Recht

Die Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) regelt das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, und bestimmt insbesondere die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten, das Aufenthaltsrecht für mehr als drei Monate sowie das Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. Sie bildet zugleich den unionsrechtlichen Rahmen für Beschränkungen der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit.

Merksatz

Die Richtlinie regelt nicht nur Aufenthaltsrechte, sondern auch mögliche Beschränkungen der Freizügigkeit.

Welche Aufenthaltsstufen regelt die Richtlinie?Die Aufenthaltsstufen sind nach ihrer Dauer geordnet. Hervorgehoben ist das Daueraufenthaltsrecht; die Zeitangaben ersetzen nicht die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen.
  1. Aufenthaltsbeginn
    Aufenthalt bis zu drei Monaten
    Für den Aufenthalt bis zu drei Monaten regelt die Richtlinie eigene Voraussetzungen.
  2. Nach 3 Monaten
    Aufenthalt über drei Monate
    Für einen längeren Aufenthalt müssen die dafür geregelten Voraussetzungen geprüft werden.
  3. Nach 5 Jahren
    Daueraufenthaltsrecht
    Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen für das Daueraufenthaltsrecht nach rechtmäßigem Aufenthalt.
  1. Aufenthalt bis zu drei Monaten Für den Aufenthalt bis zu drei Monaten regelt die Richtlinie eigene Voraussetzungen.
  2. Aufenthalt über drei Monate Für einen längeren Aufenthalt müssen die dafür geregelten Voraussetzungen geprüft werden.
  3. Daueraufenthaltsrecht Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen für das Daueraufenthaltsrecht nach rechtmäßigem Aufenthalt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die 1französische Staatsangehörige Camille lebt in Frankreich und besitzt einen gültigen Reisepass. 2Sie reist für zwei Monate als Touristin nach Deutschland und möchte wissen, unter welchen Bedingungen sie dort bleiben darf.

Trifft „Freizügigkeitsrichtlinie“ hier zu?

„Freizügigkeitsrichtlinie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unionsbürger oder Familienangehörige eines Unionsbürgers
    Camille ist als französische Staatsangehörige Unionsbürgerin.
    erfüllt
  2. 2
    Bewegung oder Aufenthalt im Gebiet eines Mitgliedstaats
    Der Aufenthalt betrifft mit Deutschland einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
    erfüllt
BFall B

Die 1französische Staatsangehörige Camille lebt in Frankreich und besitzt einen gültigen Reisepass. Sie reist für zwei Monate als Touristin nach Kanada und möchte wissen, unter welchen Bedingungen sie dort bleiben darf.

Trifft „Freizügigkeitsrichtlinie“ hier zu?

„Freizügigkeitsrichtlinie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bewegung oder Aufenthalt im Gebiet eines Mitgliedstaats

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unionsbürger oder Familienangehörige eines Unionsbürgers
    Camille ist als französische Staatsangehörige Unionsbürgerin.
    erfüllt
  2. 2
    Bewegung oder Aufenthalt im Gebiet eines Mitgliedstaats
    Kanada ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union; der dortige Aufenthalt wird nicht durch die Richtlinie geregelt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer persönliche Regelungsbereich der Richtlinie wird auf Arbeitnehmer beschränkt.

RichtigDie Richtlinie erfasst auch Unionsbürger, die keine Arbeitnehmer sind, sowie ihre Familienangehörigen.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird ohne Prüfung weiterer Voraussetzungen für zulässig gehalten.

RichtigFür einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen die dafür geregelten Voraussetzungen geprüft werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.