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Freiheitsentziehung über eine Woche

§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB · Strafrecht

Eine Freiheitsentziehung über eine Woche liegt vor, wenn die tatsächliche Fortbewegungsfreiheit des Opfers durch körperliche Gewalt, Drohung oder sonstige Mittel für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als sieben Tagen aufgehoben wird; sie bildet einen Qualifikationstatbestand der Freiheitsberaubung, der eine erhöhte Strafdrohung auslöst.

Merksatz

Die Wochengrenze betrifft den Freiheitsentzug selbst, nicht das Fortdauern seiner Folgen.

Wann ist die Wochengrenze überschritten?Gezeigt wird ein durchgehend andauernder Freiheitsentzug. Genau sieben Tage reichen nicht; die Dauer muss darüber hinausgehen.
  1. Beginn
    Freiheit wird entzogen
    Mit dem Entzug der Fortbewegungsfreiheit beginnt die maßgebliche Dauer.
  2. Genau 7 Tage
    Wochengrenze erreicht
    Eine volle Woche ist vergangen. Die zeitliche Voraussetzung ist noch nicht erfüllt.
  3. 7 Tage + 1 Minute
    Wochengrenze überschritten
    Der Freiheitsentzug dauert länger als eine Woche. Die zeitliche Voraussetzung ist erfüllt.
  1. Freiheit wird entzogen Mit dem Entzug der Fortbewegungsfreiheit beginnt die maßgebliche Dauer.
  2. Wochengrenze erreicht Eine volle Woche ist vergangen. Die zeitliche Voraussetzung ist noch nicht erfüllt.
  3. Wochengrenze überschritten Der Freiheitsentzug dauert länger als eine Woche. Die zeitliche Voraussetzung ist erfüllt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Tarek schließt die erwachsene Lea gegen ihren Willen in einen fensterlosen Kellerraum ein. Die einzige Tür kann nur Tarek von außen öffnen. 2Lea bleibt dort acht volle Tage ohne Unterbrechung eingeschlossen, bevor Tarek sie herauslässt.

Trifft „Freiheitsentziehung über eine Woche“ hier zu?

„Freiheitsentziehung über eine Woche“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entzug der Fortbewegungsfreiheit durch Gewalt, Drohung oder sonstige Mittel
    Durch das Einschließen nimmt Tarek Lea die Möglichkeit, den Raum zu verlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Ununterbrochene Dauer von mehr als sieben Tagen
    Acht volle Tage überschreiten die erforderliche Wochendauer.
    erfüllt
BFall B

1Tarek schließt die erwachsene Lea gegen ihren Willen in einen fensterlosen Kellerraum ein. Die einzige Tür kann nur Tarek von außen öffnen. Lea bleibt dort genau sieben volle Tage ohne Unterbrechung eingeschlossen, bevor Tarek sie herauslässt.

Trifft „Freiheitsentziehung über eine Woche“ hier zu?

„Freiheitsentziehung über eine Woche“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ununterbrochene Dauer von mehr als sieben Tagen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entzug der Fortbewegungsfreiheit durch Gewalt, Drohung oder sonstige Mittel
    Durch das Einschließen nimmt Tarek Lea die Möglichkeit, den Raum zu verlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Ununterbrochene Dauer von mehr als sieben Tagen
    Genau sieben volle Tage erreichen die Wochengrenze, überschreiten sie aber nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Dauer von genau einer Woche wird bereits als ausreichend angesehen.

RichtigDie Freiheitsentziehung muss über eine volle Woche hinaus andauern.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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