Definitionen
Eine Freiheitsentziehung liegt vor, wenn jemandem durch staatlichen Zwang die körperliche Bewegungsfreiheit vollständig entzogen wird, indem er gegen oder ohne seinen Willen in einem eng begrenzten Raum festgehalten wird (z. B. Gewahrsam, Arrest, Unterbringung); sie stellt die intensivste Form des Eingriffs in die Freiheit der Person dar und unterliegt strengen formellen und materiellen Anforderungen.
Entscheidend ist der vollständige Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit durch staatlichen Zwang.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bei einem Stadtfest randaliert Marc stark betrunken und greift Passanten an. Polizisten bringen ihn gegen seinen Widerstand zur Wache und schließen ihn dort bis zum nächsten Morgen in eine Zelle ein.
Trifft „Freiheitsentziehung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltstaatlicher ZwangDie Polizei handelt als staatliche Stelle und setzt Zwang ein.
- 2erfülltvollständiger Entzug der körperlichen BewegungsfreiheitIn der verschlossenen Zelle kann Marc sich nicht mehr fortbewegen.
- 3erfülltgegen oder ohne den Willen des BetroffenenMarc wehrt sich und ist nicht einverstanden.
Nach einem Streit schließt Bernd seinen Mitbewohner Carl 3gegen dessen lauten Protest für drei Stunden in dessen Zimmer ein. 2Carl kann den Raum in dieser Zeit nicht verlassen.
Trifft „Freiheitsentziehung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltstaatlicher ZwangBernd handelt als Privatperson; es fehlt an staatlichem Zwang, sodass kein Grundrechtseingriff vorliegt.
- 2erfülltvollständiger Entzug der körperlichen BewegungsfreiheitCarl ist in seinem Zimmer eingeschlossen und kann sich nicht fortbewegen.
- 3erfülltgegen oder ohne den Willen des BetroffenenCarl ist mit dem Einschließen nicht einverstanden.
Typische Fehler
FehlerJede staatliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird als Freiheitsentziehung behandelt.
RichtigEine Freiheitsentziehung liegt nur vor, wenn die körperliche Bewegungsfreiheit vollständig entzogen wird; bloße Beschränkungen reichen nicht.
FehlerEs wird angenommen, die Polizei dürfe jemanden stets bis zum Ende des Folgetages festhalten, bevor ein Richter eingeschaltet werden muss.
RichtigDie richterliche Entscheidung ist unverzüglich herbeizuführen; das Ende des Tages nach dem Ergreifen ist nur die äußerste Grenze für eigenen polizeilichen Gewahrsam.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema